Aktualisierte PKS-Dokumente und zusätzlich FAQs abrufbar

Die PKS hat zur Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes die jahrgangsabhängige Einmaleinlage den Aktivversicherten im Beitragsprimat gutgeschrieben. Der entsprechende Versicherungsausweis ist im SAP-Portal abrufbar und FAQs zur Themenvertiefung stehen zur Verfügung. Neu kann auch das jährliche Altersguthaben im SAP-Portal abgerufen werden. Ebenso stehen das aktuelle Vorsorgereglement, Übersichten mit angepassten Grenzbeträgen sowie das Stimmverhalten 2020 der Aktionäre zur Ansicht bereit.

Senkung technischer Zinssatz per 1. Januar 2021 – Abfederungsgutschrift

Im Dezember 2019 beschloss der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR (PKS) die Herabsetzung des technischen Zinssatzes von 2,25 auf 1,75 Prozent per 31. Dezember 2020. Seine Abfederungsmassnahmen sehen für Versicherte im Beitragsprimat eine jahrgangsabhängige Einmalgutschrift vor. Die PKS hat nun den individuellen Betrag dem Altersguthaben der Aktivversicherten im Beitragsprimat gutgeschrieben. Dieser Betrag erscheint als «Abfederungsmassnahme / Einmaleinlage» im Versicherungsausweis per 1. Januar 2021, welcher wie gewohnt im SAP-Portal der SRG abrufbar ist. Auf dem Versicherungsausweis ab 1. Februar 2021 entfällt diese Zeile, weil der Betrag ins Altersguthaben integriert wurde.

Aktivversicherte ohne Zugang aufs SAP-Portal der SRG SSR erhalten den aktualisierten Versicherungsausweis per Post zugestellt.

Zum Thema «Senkung des technischen Zinssatzes» erschienen folgende News: Dezember 2020, April 2020 und Dezember 2019. Sollten sich weitere Fragen ergeben, helfen die von der Geschäftsstelle erstellten FAQs weiter. Darüber hinaus steht die Geschäftsstelle weiterhin gerne zur Verfügung.

Weitere App im SAP-Portal der SRG: Jährliches Altersguthaben bei der PKS

Neben dem monatlichen Altersguthaben kann neuerdings auch das jährliche Altersguthaben im SAP-Portal der SRG abgerufen werden. Darauf werden der Anfangssaldo (per 1. Januar eines Jahres), der Schlusssaldo des Guthabens (per 31. Dezember desselben Jahres) sowie die Zu- und Abgänge während dieses Jahres ausgewiesen. Die Jahresentwicklung steht ab dem Jahre 2020 zur Verfügung. Das jährliche Altersguthaben mit den Bewegungen im Jahre 2021 ist ab Januar 2022 abrufbar.

Vorsorgereglement 2021 – Änderungen im Überblick

Das aktualisierte Vorsorgereglement ist im Intranet sowie auf der PKS-Website (Rubrik Dokumente) abrufbar.

Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Freiwillige Weiterversicherung von Versicherten ab Alter 55 nach Auflösung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gemäss neuem Artikel 47a BVG (Merkblatt Beitragsprimat)
  • Anpassung der Umwandlungssätze in Zusammenhang mit der Senkung des technischen Zinssatzes am 1. Januar 2021. Das heisst im Alter 65 neu 5 Prozent anstatt 5,35 Prozent (Übersicht Plan A).
  • Anpassungen der Frist und Einschränkung bei WEF-Rückzahlungen: Die versicherte Person kann den zur Finanzierung ihres Wohneigentums vorbezogenen Betrag jederzeit zurückzahlen, spätestens jedoch bis zur Entstehung des reglementarischen Rentenanspruchs. Wichtig: Erst nach vollständiger Rückzahlung eines WEF-Vorbezuges ist ein Einkauf in die Pensionskasse möglich (WEF-Richtlinien).

ASIP-Erklärungsvideo zur beruflichen Vorsorge

In einem Video auf der Website des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP erklärt die Generation Z der Generation Z (Jahrgänge 1997 bis 2012), wie die berufliche Vorsorge funktioniert. Die Erklärungen eignen sich auch für Personen über 25 Jahren.
Ausübung der Aktionärsrechte gemäss VegüV – Stimmverhalten 2020

Die PKS nimmt ihre Aktionärsrechte in Bezug auf kotierte Schweizer Unternehmen im Interesse der Versicherten aktiv wahr, indem sie ihre Stimmrechte im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen systematisch ausübt. Dabei stützt sich die Anlagekommission der PKS auf die Stimmrechtsempfehlungen der Schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung Ethos. Die PKS veröffentlich halbjährlich das Stimmverhalten.

Die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, abgekürzt VegüV, wurde als Folge der Annahme der Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» durch das Schweizervolk vom Schweizer Bundesrat seit März 2013 ausgearbeitet und per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.