Unter dem Strich ein überraschend gutes Jahr

Gut laufende Aktien und Immobilien verhelfen dem Portfolio der PKS zu einer Rendite von 5,8 Prozent. Der Stiftungsrat gewährt den PKS-Versicherten einen überdurchschnittlichen Zinssatz von 3 Prozent auf dem Altersguthaben für das Jahr 2021 sowie eine ausserordentliche Zinsgutschrift.

Am 8. Dezember tagt der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR (PKS) zum 100. Mal seit der Gründung im Jahr 2003. Im Zentrum stehen die Anlageergebnisse, die jährlichen Zinsentscheide sowie die Verabschiedung angepasster Reglemente.

Vielversprechende Performance Ende November

Die expansive Geldpolitik sorgt weltweit für eine massive Liquiditätszufuhr auf den Aktienmärkten, was die Börsenkurse in die Höhe treiben lässt. Von dieser Entwicklung profitiert auch die PKS, welche ansehnliche Renditen auf ihren Aktienbeständen verzeichnet:

Aktien Schweiz: 16,8 Prozent
Aktien Global: 24,6 Prozent
(Stand: 30. November 2021)

Ein ebenso erfreuliches Bild gibt die Sparte Immobilien ab: Auf inländischen Immobilien beträgt die Rendite 3,5 Prozent, während sie auf ausländischen sogar 21,3 Prozent ausmacht. Hingegen sorgt eine leichte Zunahme des Zinsniveaus für negative Renditen auf den Obligationen-Portfolios. Insbesondere Schweizer Obligationen, die rund 30 Prozent des PKS-Portfolios ausmachen, verzeichnen einen Werterückgang (-1,1 Prozent).

Ende November 2021 beträgt die Gesamtperformance der PKS 5,8 Prozent. Mit dieser Performance hat wohl niemand im zweiten Pandemie-Jahr gerechnet. Auch wenn die finanzielle Lage der PKS als gut bezeichnet werden kann – der Deckungsgrad wird per 30. November 2021 auf 110 Prozent geschätzt –, ist weiterhin Vorsicht geboten. Die Aktienkurse gelten unter Fachkreisen als sehr hoch bewertet und die Vergangenheit hat mehrmals gezeigt, wie schnell eine Börsenstimmung kippen kann. Zudem bleibt das Tiefzinsniveau für die kapitalgedeckte zweite Säule eine Herausforderung. Und zu guter Letzt sind die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie auf das wirtschaftliche Umfeld noch nicht abschätzbar.

Für Aktivversicherte erfreuliche Zinsentscheide

Gestützt auf den diesjährigen Wertzuwachs des Anlagevermögens und die sonstige finanzielle Lage legt der Stiftungsrat die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2021 bei 3 Prozent fest. Dieser Zinssatz gilt auch für das Zusatzkonto und das VP-Konto.

Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2022 wird ein Satz von einem Prozent angewendet. Die laufenden Renten werden per 1. Januar 2022 nicht angepasst, weil die PKS noch nicht über die finanziellen Mittel für eine freiwillige Leistungsverbesserung verfügt.

Dank nicht mehr notwendiger Rückstellungen gewährt die PKS ausserdem einen ausserordentlichen Zins von einem Prozent, welcher dem Altersguthaben, dem Zusatz- und VP-Konto gutgeschrieben wird.

Zinsübersicht

Anpassung der biometrischen Grundlagen und Senkung des technischen Zinssatzes

Auf Antrag der Geschäftsstelle beschliesst der Stiftungsrat, künftig die Grundlagen BVG 2020 anzuwenden (vorher BVG 2015). Die BVG 2020 widerspiegeln die neuesten verfügbaren Erkenntnisse in Bezug auf Sterblichkeit und Invalidität für Schweizer Pensionskassen.

Gleichzeitig senkt der Stiftungsrat den technischen Zinssatz von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent. Diese Anpassungen werden mit vorhandenen Rückstellungen finanziert und belasten die finanzielle Lage der PKS nicht.

Diese Umstellung hat für Versicherte im Beitrags- und Leistungsprimat sowie für Rentenbezüger:innen keine Auswirkungen. Der für die Altersleistungsberechnung massgebende Umwandlungssatz bleibt demzufolge bei 5 Prozent für Versicherte im Beitragsprimat.

Im Februar 2022 wird die Geschäftsstelle der PKS ausführlich über dieses Thema in einem Newsletter informieren.

Vorsorgereglement 2022

Am 1. Januar 2022 tritt das revidierte Bundesgesetz über die Invalidenversicherung in Kraft. Der Stiftungsrat verabschiedet deshalb an seiner Endjahressitzung die notwendigen Anpassungen im Vorsorgereglement der PKS. Die IV-Revision sieht unter anderem den Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem vor. Für bestehende Invalidenversicherte der PKS ändert sich nichts, solange die zuständige IV-Stelle keinen neuen IV-Entscheid verfügt hat. Das angepasste Vorsorgereglement wird Mitte Januar 2022 auf der PKS-Website aufgeschaltet.

PKS-Newsletter ab 2022 in einem neuen Gewand

Aus technischen Gründen stellt die PKS auf ein neues Newsletter-Tool um; Versicherte können sich ab 2022 unter anderem auf ein neues Layout freuen. Die Mailadresse info@pks-cps.ch ist weiterhin gültig und für Anfragen an die PKS bestimmt.