Aktuell

01.07.2020Mitteilung des Stiftungsrates

COVID: Sommer-Workshop als Videokonferenz und bislang begrenzte Kursverluste des PKS-Vermögens

Der Stiftungsrat führt seinen Sommer-Workshop wegen der COVID-19-Pandemie als eine kürzere Videokonferenz durch. Auf der Traktandenliste stehen personelle Änderungen in den Gremien, die finanzielle Lage (Performance Ende Mai: -4,5 Prozent) und der sozialpolitische Meilenstein für ältere Mitarbeitende, die kurz vor ihrer Pensionierung die Stelle verlieren (neuer BVG-Artikel 47a ab 2021).

Mehr

20.05.2020Mitteilung des Stiftungsrates

75jähriges Bestehen im Jahr 2019 wird von einer positiven Rendite untermalt

Der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR (PKS) genehmigt an seiner ersten Sitzung im Jahre 2020 die Jahresrechnung 2019. Das 75. Lebensjahr der autonomen Vorsorgelösung der SRG geht mit einem erfreulichen Schlussergebnis von 13,3 Prozent zu Ende. Mehr zum Geschäftsjahr und Jubiläum gibt es im digitalen Jahresbericht der PKS.

Mehr

29.04.2020

Senkung des technischen Zinssatzes: Umfang der Abfederungsmassnahmen

Im Dezember 2019 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR die Herabsetzung des technischen Zinssatzes auf 1,75 Prozent per 31. Dezember 2020 beschlossen. Seine Abfederungsmassnahmen sehen für Versicherte im Beitragsprimat eine jahrgangsabhängige Einmalgutschrift vor. Zudem verschickt die PKS wie gewohnt im Mai die Versicherungsausweise an jene Versicherten, welche keinen Zugang zum SAP-Portal der SRG haben.

Mehr

26.02.2020

Ausführungen zu den Beschlüssen des Stiftungsrates sowie neue PKS-App im SAP-Portal

Der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR fällte im Dezember 2019 einige Entscheide, welche bereits am 1. Januar 2020 in Kraft traten und Änderungen im Reglement nach sich ziehen. Darüber hinaus gibt es News aus der Geschäftsstelle PKS: Neue Applikation «Altersguthaben», neue Telefonnummern und neue Mitarbeitende.

Mehr

18.12.2019Mitteilung des Stiftungsrates

Die PKS senkt den Umwandlungssatz und verbessert den Vorsorgeschutz im Todesfall

Eine Herabsetzung des technischen Zinssatzes von 2,25 auf 1,75 Prozent und des Umwandlungssatzes von 5,35 auf 5 Prozent ist unvermeidbar. Die negativen Konsequenzen dieser Massnahme wird der Stiftungsrat mit einer Einmalgutschrift teilweise abfedern. Weiter verbessert der Stiftungsrat den Vorsorgeschutz im Todesfall von Aktivversicherten – und legt die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2019 bei zwei Prozent fest.

Mehr