Glossar

Überbrückungsrente

Bei der Überbrückungsrente handelt es sich um eine zeitlich befristete Rente, welche die Pensionskasse zwischen der vorzeitigen Pensionierung und dem ordentlichen AHV-Pensionierungsalter gewährt. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Ab 2028 gilt für Frauen wie Männer das gleiche Rentenalter (neu: Referenzalter) 65.

Umwandlungssatz

Prozentsatz, mit welchem das Altersguthaben zum Zeitpunkt des Altersrücktritts in eine jährliche Altersrente umgerechnet wird.

Unterdeckung

Vorsorgeeinrichtungen müssen gemäss BVG jederzeit in der Lage sein, die von ihnen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Verpflichtungen haben Pensionskassen in erster Linie gegenüber den Rentenbezügern und -bezügerinnen (Rentenzahlungen) sowie den aktiven Versicherten (vorhandenes Altersguthaben). Diese Verpflichtungen (Passiven) müssen zu 100 Prozent durch Vermögenswerte (Aktiven) abgedeckt sein, da die 2. Säule im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wird.

Ist das Vermögen kleiner als die Verpflichtungen, spricht man von einer Unterdeckung. Im Falle einer Unterdeckung ist der Stiftungsrat verpflichtet, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.