Glossar

Wohneigentumsförderung (WEF) – Verpfändung

Vermögen aus der beruflichen Vorsorge kann zur Finanzierung von Wohneigentum (nur für den Eigenbedarf, ohne Ferienwohnungen) verpfändet werden. In diesem Fall dient das Altersguthaben als Sicherheit für das an der Finanzierung beteiligte Finanzinstitut. Die Verpfändung führt zu keiner Verminderung des Vorsorgeschutzes, es sei denn, das Pfand werde veräussert.

Wohneigentumsförderung (WEF) – Vorbezug

Das Vermögen aus der beruflichen Vorsorge kann zur Finanzierung von Wohneigentum (nur für den Eigenbedarf, ohne Ferienwohnungen) vorbezogen werden. Der Vorbezug hat eine Verminderung des Vorsorgeschutzes zur Folge.