Verzinsung von einem Prozent auf den Altersguthaben

An seiner Endjahressitzung legt der Stiftungsrat eine Verzinsung bei einem Prozent für die Altersguthaben fest. Hält die positive Entwicklung bei der Rendite bis Ende Jahr an – Ende November lag sie bei 5,6 Prozent –, so dürfte die PKS wieder einen Deckungsgrad von 100 Prozent aufweisen.

Charlotte Jacquemart als neues Mitglied im Stiftungsrat

Als Nachfolgerin von Corinne Bachmann, die im Frühjahr ausgetreten ist, hat der Nationalvorstand des Schweizer Syndikats Medienschaffender (SSM) Charlotte Jacquemart als neue Arbeitnehmer-Vertreterin im Stiftungsrat ernannt. Charlotte Jacquemart ist Wirtschaftsredaktorin bei SRF und wird die laufende Amtszeit fortsetzen.

Anlagemärkte mit Schwankungen im positiven Bereich

Nach dem schwierigen Jahr 2022 zeigen sich die Anlagemärkte 2023 wieder von ihrer positiveren Seite, jedoch mit spürbaren Schwankungen: Ende September verzeichnete die PKS eine Gesamtperformance von 3,5 Prozent, Ende Oktober sank sie auf 1,9 Prozent und Ende November stieg sie auf 5,6 Prozent. Die erfreuliche Entwicklung der letzten Wochen ist vor allem auf das sinkende Zinsniveau zurückzuführen. Dieses beflügelt Obligationenportfolios, trübt jedoch mittelfristig die Renditeaussichten.

Sollten die Vermögensanlagen weiterhin eine solche Rendite abwerfen, rechnet der Stiftungsrat mit einem Deckungsgrad um die 100 Prozent per Ende 2023. Der Experte für berufliche Vorsorge rät allerdings zur Vorsicht: Die finanzielle Lage hat sich zwar verbessert, doch die PKS weist keine Reserve auf, um allfällige Marktverwerfungen auffangen zu können.

Verzinsung der Altersguthaben 2023 im Beitragsprimat: ein Prozent

Der Stiftungsrat legt die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2023 bei einem Prozent fest, was dem Niveau des BVG-Minimums entspricht. Dieser Zinssatz gilt auch für das Zusatzkonto und das VP-Konto. Finanziert wird die Verzinsung zu 90 Prozent mit einer Rückstellung von 15 Millionen Franken, was sich neutral auf den Deckungsgrad auswirkt. Die restlichen zehn Prozent gehen zulasten der Jahresrechnung. Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2024 gewährt die PKS einen Zins von einem Prozent. Für eine freiwillige Anpassung der laufenden Renten fehlen der PKS die finanziellen Mittel.

Angepasste Reglemente

Der Stiftungsrat genehmigt Anpassungen im Vorsorgereglement, die aus der Revision AHV-21 notwendig wurden. Zur Erinnerung: In der ersten Säule wird das AHV-Referenzalter von Frauen und Männern auf 65 Jahre vereinheitlicht. Die SRG und die PKS haben seit längerem ein Rentenalter von 65 Jahren, weshalb die Anpassungen auf Bundesebene keine direkten Auswirkungen auf die PKS und ihre Versicherten haben. Ab 2024 werden die Überbrückungsrenten der PKS bis zum neuen AHV-Referenzalter – dem ordentlichen Pensionierungsalter – ausgerichtet. Dies gilt für bisherige ebenso wie für künftige Rentenbezügerinnen. An der Finanzierung, insbesondere am System der lebenslänglichen Rückzahlung ab dem ordentlichen Pensionierungsalter, ändert sich nichts.

Auf Antrag der Anlagekommission heisst der Stiftungsrat die neu entwickelte Nachhaltigkeitspolitik gut, die weitere Grundsätze als schon die bestehenden für die Anlagetätigkeit der PKS festlegt. Zudem genehmigt er eine Anpassung betreffend den Benchmark für die Kategorie Insurance-Linked Securities.

Die Aktualisierung der betroffenen Dokumente (Vorsorge, Anlage, Nachhaltigkeitspolitik) wird ab Mitte Januar 2024 im Intranet und auf der Website sichtbar sein.

Schutz der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners

Bei Ableben einer aktivversicherten Person hat die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Leistungen der PKS. Die Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt mit gleichem zivilrechtlichem Wohnsitz muss mindestens fünf Jahre gedauert haben oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin muss für ein gemeinsames Kind aufkommen. Auf jeden Fall ist das Begünstigungsformular vor Vollendung des 65. Lebensjahres und vor dem Ableben einzureichen. Die entsprechende Vorlage befindet sich in der Web-Rubrik Dokumente.