1932
Erstmals eine Vorsorgelösung für festbesoldetes SRG-Personal

Der Vorstand der Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft will die festangestellten SRG-Mitarbeitenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität schützen. Deshalb schliesst er einen zehnjährigen Gruppenversicherungsvertrag mit Tarifgarantie bei der «Winterthur» Lebensversicherungs-Gesellschaft ab. Zum Versichertenkreis zählen die im Hauptamt festbesoldeten Angestellten zwischen 20 und 40 Jahren (Frauen) beziehungsweise 45 Jahren (Männer). Ältere Mitarbeitende werden nur in der Hauptversicherung versichert, sofern sie die fehlende Beitragsjahre selber finanziell durch einen Einkauf ausgleichen können. Ansonsten werden sie in der Sparversicherung versichert. Diese Regelung gilt bis zum Übertritt 1968 zur Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK).

Der Vorstand der Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft sucht während mehrerer Monate nach einer Alters- und Pensionsversicherung für sein Personal. Die SRG fragt bei der Versicherungskasse der Eidgenössischen Finanzverwaltung an, ob diese das SRG-Personal mitversichern würde, was die Versicherungskasse ablehnt, weil sie nur «Personen versichern, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Bund stehen».

Die SRG erkundigt sich bei anderen Organisationen nach deren Pensionsversicherung: Die British Broadcasting Corporation (BBC) zieht in ihrem «Outline of staff pension scheme» bei Aktivversicherten zwischen 21 und 60 Jahren je fünf Prozent beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer ein. Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft, Berlin gewährt ihren Angestellten und Arbeitern neben ihrem Gehalt einen sogenannten Versorgungszuschlag in Höhe von 4,5 Prozent auf einem Sperrkonto. Da das dänische Staatsorchester hingegen keine Pensionskasse hat, nimmt es die SRG-Anfrage 1933 als Anlass eine PK zu gründen, in welche jedes Mitglied monatlich 30 dänische Kronen (etwas über vier Franken) einzahlt.

Pensionsversicherung der SRG SSR bei der «Winterthur» Lebensversicherungs-Gesellschaft aus dem Jahre 1944

1944
Gründung der autonomen Stiftung Pensionskasse der Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft

Nach Ablauf der Gruppenversicherung mit der «Winterthur» Ende 1943 gründet die SRG am 31. März 1944 die autonome Stiftung namens Pensionskasse der Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft. Hier befindet sich die Wiege der heutigen Pensionskasse SRG SSR (PKS). Das Stiftungsvermögen beträgt zu diesem Zeitpunkt eine Million Schweizer Franken, 75 Jahre später sind es über drei Milliarden Schweizer Franken.

Gemäss Reglement der Stiftung Pensionskasse der Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft werden alle definitiven Angestellten der SRG sowie jene der ihr angeschlossenen Mitgliedgesellschaften obligatorisch versichert, sofern sie das 40. Altersjahr noch nicht überschritten haben und sich durch das Zeugnis eines von der Versicherungskommission bezeichneten Arztes darüber ausweisen, dass sie weder mit Krankheiten noch mit Krankheitsanlagen behaftet sind, die ein vorzeitiges Ableben oder eine vorzeitige Erwerbungsunfähigkeit befürchten lassen.

Die SRG während des Zweiten Weltkrieges

Während des Zweiten Weltkrieges wird der Zentralvorstand der SRG suspendiert und seine Funktionen von der Generaldirektion PTT übernommen. 1944 stellt das Eidgenössische Departement des Innern die Stiftung der Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft gemäss Artikel 84 des ZGB unter behördliche Aufsicht.

Die Schweizerische Rundfunk-Gesellschaft nennt sich während der Kriegsjahre «Schweizerischer Rundspruchdienst».

Eintrag vom 15. Juli 1944 der Pensionskasse der Schweizerischen Rundspruch-Gesellschaft im Handelsregister. In SRG-Dokumenten aus dieser Zeit ist allerdings von «Rundfunk-Gesellschaft» die Rede.

1948
Einführung der staatlichen Altersvorsorge (AHV)

Am 6. Juli 1947 wird das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in einem zweiten Anlauf vom Volk deutlich angenommen und auf den 1. Januar 1948 in Kraft gesetzt.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Bei der Beruflichen Vorsorge handelt es sich um den zweiten Pfeiler, der erst 1985 als Obligatorium für sämtliche Arbeitnehmer eingeführt wird.

Früherer AHV-Ausweis, der 2008 durch ein Papierkärtchen mit einer 13-stelligen Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) abgelöst wird.

1950
SRG als vorbildliche Arbeitgeberin in Bezug auf Altersvorsorge

«Die SRG SSR ist in Bezug auf ihre Altersvorsorge eine vorbildliche Arbeitgeberin», so die Worte des ehemaligen langjährigen Leiters Sozialwesen bei der SRG Gerhard Messerli. Er gibt zu bedenken, dass Beschlüsse und Errungenschaften immer vom entsprechenden Zeitgeist geprägt seien.

Nachstehende Reglementsbestimmungen in den Nachkriegsjahren mögen heute ein Schmunzeln oder sogar Kopfschütteln auslösen:

  • Frauen mussten nach ihrer Heirat die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse SRG aufgeben. Begründung: Der Ehemann war der Ernährer und somit auch verpflichtet, für die Ehefrau im Alter oder bei Invalidität zu sorgen;
  • Frauen waren berechtigt, sich bereits nach 35 SRG-Dienstjahren, also bereits mit 55 Jahren, vorzeitig und zwar mit einer ungekürzten Altersrente pensionieren zu lassen. Begründung: Da nur alleinstehende Frauen versichert waren, musste die Pensionskasse für sie keine Todesfallleistungen erbringen. Die frühe Pensionierung wurde als Kompensation angesehen.
  • Ausländer konnten nur in die Pensionskasse SRG aufgenommen werden, wenn für sie eine Bewilligung des Bundesrates als Aufsichtsbehörde für eine feste Anstellung vorlag.

1957
Neben Radio-Angestellten auch Fernseh-Angestellte mitversichert

Zu den 122 Radio-Angestellten werden am 1. Januar 1958 noch 84 Fernseh-Angestellte in die Versicherung aufgenommen.

Die Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft (SRG) wird als Dachorganisation aller regionalen Radiogesellschaften 1931 gegründet. 1957 erhält die SRG die erste offizielle Fernsehkonzession der Schweiz, die auf den 1. Januar 1958 in Kraft trat. 

1962
Erstmals Vorsorgeversicherung für die gegen Honorar arbeitenden Personen

Bislang sind nicht festangestellte Mitarbeitende wie Sprecher, Regisseure, Orchesterspieler nicht versichert. Für diese Programmschaffende schliesst die SRG einen Versicherungsvertrag bei der Basler-Leben AG ab. Dieser Vorsorgeplan ist der Vorläufer für den heutigen Vorsorgeplan B (Stundenlohn).

Nora Kopyto-Huguenin ist die erste Frau, welche eine eigenständige Pensionskasse der SRG SSR leitet. Nach 31 Anstellungsjahren bei der SRG SSR wird sie 1962 zur Leiterin des neu geschaffenen Versicherungsamtes der SRG ernannt. Diese Abteilung behandelt die Angelegenheiten der Pensionskasse als selbständiges Sekretariat sowie alle übrigen Versicherungsfragen, die sich auf gesamtschweizerischer Ebene stellen.

Nora Kopyto-Huguenin ist die erste Frau, welche eine eigenständige Pensionskasse der SRG SSR leitet.

1966
Junge Kasse

Die Pensionskasse der Schweizerischen Rundfunkgesellschaft besteht aus 518 Aktivversicherten und 61 Rentenbezügern und wird als junge Kasse bezeichnet. Ihre Bilanzsumme beträgt rund 37 Millionen Franken. Kündigt ein Mitarbeiter nach weniger als fünf Dienstjahren, erhält er nur die von ihm geleisteten Einlagen zurück.

Aus einer Vereinbarung über Pensionskassenbeiträge vom 19. September 1967: «Im Falle einer Kündigung erhält der Mitarbeiter während der ersten fünf Jahren seit Eröffnung des Sparheftes die von ihm geleisteten Einlagen zurück, nach mehr als fünfjähriger Beitragsdauer hat er ausserdem für jedes zusätzliche, vollendete Jahr Anrecht auf einen Fünftel der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge samt Zinsen zurück. Wird der Mitarbeiter infolge schwerwiegender Gründen entlassen, so kommt er nur in den Genuss der von ihm geleisteten Einlagen samt Zinsen.»

1967
Im Stiftungsrat ist die PTT weiterhin vertreten

Gemäss Stiftungsurkunde setzt sich der Stiftungsrat aus sieben Mitgliedern zusammen, unter anderem aus einem Mitglied und einem Suppleanten der PTT (heute Die Schweizeri­sche Post). Erst 1980 sieht die Stiftungsurkun­de keine Vertretung der PTT im Stiftungsrat der SRG-Pensionskasse mehr vor.

Da zu dieser Zeit die PTT Besitzerin der Studioein­richtungen ist und einen entsprechenden Anteil an den Empfangsgebühren erhält, ist sie auch im Stiftungsrat der Pensionskasse der Schweizerischen Rundfunk-Gesellschaft vertreten.

Als Besitzerin der Studioeinrichtungen ist die PTT auch im Stiftungsrat der Pensionskasse der SRG vertreten.

1968
Abstimmung ergibt Überführung in die EVK

Das versicherte Personal stimmt am 9. Mai 1968 für die Überführung der Aktivversicherten und Rentner von der Pensionskasse der SRG in die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) ab. Das nicht an die EVK überwiesene Vermögen verbleibt in der Stiftung. Rückwirkend per 1. Januar 1968 werden die versicherten Mitarbeitenden der SRG bei der EVK angeschlossen.

Was ist die EVK?

Die EVK ist ein selbstständiges Bundesamt, das dem Eidgenössischen Finanzdepartement angegliedert ist. Es führt die berufliche Vorsorge von Staatsangestellten. Die Personalvorsorge der SRG bildet dabei eine Abteilung der EVK.

Das Bundesgericht muss im Dezember 1975 darüber befinden, wem die in der Stiftung verbliebenen freien Mittel zustehen. Das Gericht fällt das Urteil, dass das verbliebene Vermögen weiterhin im Rahmen des Stiftungszweckes für alle Versicherten zur Verfügung stehen müsse.

 

1972
EVK unterzeichnet Freizügigkeitsvereinbarungen

Die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) unterzeichnet Konventionen, welche zwischen einigen Kassen die Freizügigkeit erlaubt. Vor allem mit staatlichen Einrichtungen gibt es Freizügigkeitsvereinbarungen. 

Durch die Freizügigkeitsvereinbarungen mit staatlichen Einrichtungen nimmt die EVK die Vorreiterrolle ein für das zwanzig Jahre später in Kraft tretende Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

1979
Änderung des Namens in Stiftung für das Personal der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

Die Stiftung Pensionskasse SRG ändert ihren Namen in Stiftung für das Personal der Schweizerischen Radio- und Fernsehge­sellschaft ab und erhält neue Aufgaben.

Eine neue Aufgabe besteht darin, für das Personal eine Vorruhestandsregelung zu finanzieren. Damals ist es bei der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) nicht möglich, sich vor dem 65. Altersjahr pensionieren zu lassen.

Die Stiftung für das Personal der SRG prüft die Finanzierung einer Regelung, wonach Versicherte vor dem 65. Altersjahr in Rente gehen können.

1981
Errichtung der Personalvorsorgestiftung SRG

Die 1981 von der SRG errichtete Personalvorsorgestiftung (PVE) bezweckt die berufliche Vorsorge von Honorarmitarbeiten­den. Diese Mitarbeitenden, die nicht dem GAV unterstehen und somit nicht der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) angeschlossen sind, werden im Beitragsprimat bei der Basler Leben versichert.

Der Stiftungsrat der PVE entscheidet über die Höhe der Leistungen und das Vorsorgereglement, delegiert aber die Verwaltung der Alterskonten sowie die Risiken von Invalidität und Tod an die Basler Leben.

1985
Einführung der beruflichen Altersvorsorge (BVG)

Obwohl das Volk sich schon bei der Abstimmung 1972 für die Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausspricht, wird dieser Verfassungsauftrag erst 1985 umgesetzt. In Erwartung dieser neuen Regelung ist der Anteil der beruflich versicherten Erwerbstätigen bereits vor Inkrafttreten des BVG deutlich angestiegen. Er beträgt 1984 62 Prozent der Erwerbstätigen.

Auch die Eidgenössische Versicherungskasse und die Personalvorsorgestiftung der SRG sehen für ihre Versicherten Leistungen vor, die in fast allen Punkten über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Der neue Leistungsplan wird mit dem Verband Schweizerischer Radio- und Televisionsangestellter (VSRTA) und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) ausgehandelt.

Bis der Verfassungsauftrag für das BVG umgesetzt wird, dauert es 13 Jahre.

1990
SRG-Personaldirektion legt die Errichtung einer autonomen PK auf Eis

Die Personaldirektion der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) beurteilt die Wirtschaftlichkeit der Führung einer autonomen Pensionskasse. Die Evaluation umfasst nur die Versicherten bei der EVK. Nach vertiefter Prüfung werden die Arbeiten «schubladisiert» und erst ein Jahrzehnt später wieder aufgenommen.

Auch bei Vorsorgeeinrichtungen hält das PC-Zeitalter Einzug. Beim Entscheidungsprozess, ob autonome Kasse oder nicht, spielen deshalb die Kosten der nötigen EDV-Lösung eine entscheidende Rolle: Eine individuelle Softwarelösung würde 1,3 Mio. Franken und eine Standardapplikation 470 000 Franken kosten.

1995
Neue Erlasse (Freizügigkeit, Wohneigentumsförderung) treten in Kraft

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) sowie die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) als massgebendes Gesetz am 1. Januar 1995 in Kraft.

 

Freizügigkeitsgesetz (FZG)

Nach der Einführung des neuen Freizügigkeitsgesetzes nimmt die Mobilität der Arbeitnehmenden zu. Zuvor zieht ein Arbeitgeberwechsel oft erhebliche Einbussen bei den Vorsorgeleistungen mit sich; die Bindung von Arbeitnehmenden an den Arbeitgeber vor der Gesetzeseinführung kommt einer Art goldener Fesseln gleich.

Gesetz über die Wohneigentumsförderung (WEF)

Dank der Wohneigentumsförderung erhöht sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen können. Was auch nicht ohne Folgen auf die späteren Altersleistungen bleibt. 

 

Die 1995 in Kraft tretende Verordnung über die Wohneigentumsförderung ermöglicht vielen Arbeitnehmenden, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

2001
Neues Angebot «Kadervorsorge Gemini»

Die Arbeitgeberin SRG SSR schliesst einen Vertrag mit der GEMINI Sammelstiftung für Kaderangehörige ab und führt die SRG-Kadervorsorgelösung ein.

Zu dieser Zeit müssen Kaderangestellten der SRG mit 62 Jahren in den Vorruhestand treten. Mit der separaten Kadervorsorge finanziert die SRG für die Kadermitarbeiten­den ein zusätzliches Sparkapital, um die verbleibenden Jahre finanziell bis zum ordentlichen AHV-Alter zu überbrücken.

2002
Urabstimmung für eine betriebseigene Vorsorgeeinrichtung

Da der Bund die EVK auflösen und die eigene Pensionskasse PUBLICA gründen will, kündigt die EVK den Anschlussvertrag mit der SRG per Ende 2002. Die Arbeitgeberin SRG führt deshalb eine Urabstimmung unter den Versicherten durch. Die Versicherten können dabei entscheiden, ob sie in die PUBLICA übertreten oder ob sie wieder eine eigene Pensionskasse wollen. Über 87 Prozent sprechen sich für eine betriebseigene Pensionskasse aus. Die Rentenbezüger bleiben als geschlossenes Vorsorgewerk bei der PUBLICA angeschlossen.

Der Bundesrat setzt das PKB-Gesetz in Kraft und errichtet daraufhin die PUBLICA als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Am 1. Juni 2003 werden die Versicherungsverhältnisse von der PKB in die PUBLICA überführt. Die EVK wird als Bundesamt aufgelöst.

Da der Bund die EVK auflöst und die PUBLICA gründet, entscheiden sich die SRG-Mitarbeitenden in einer Urabstimmung für die Gründung einer eigenen Pensionskasse.

2003
Gründung der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (PKS)

Mit Wirkung ab 1. Januar 2003 wird die Pensionskasse SRG SSR idée suisse am 16. September 2002 gegründet. Das bereits existierende Service Center Sozialwesen MSC der SRG SSR wird mit der administrativen Kassenführung beauftragt.

Bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse sind rund 3500 im GAV festangestellte Personen versichert.

Zusammensetzung des Stiftungsrates

Das oberste Organ der Stiftung PKS ist der Stiftungsrat, der aus zehn Mitgliedern besteht, welche je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezeichnet werden. Während die Vertretung der Arbeitgeberin von der SRG bestimmt wird, stellt das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) die Vertretung der Arbeitnehmenden auf. 

 

Öffentliche Stiftungsurkunde der Pensionskasse SRG SSR idée suisse vom 16. September 2002

2004
Urabstimmung für die Überführung der PVE-Versicherten

In der Urabstimmung im Mai 2004 entscheiden sich die Versicherten für die Überführung der PVE-Versicherten in die Pensionskasse SRG SSR idée suisse. 

Verschiedene Versicherungsgruppen, Vorsorgepläne sowie PK-Stiftungen werden unter einem Dach zusammengeführt.

2005
Fusion beider Stiftungen mit der Pensionskasse SRG SSR idée suisse

Die Stiftung für das Personal und die Personalvorsorgestiftung fusionieren mit der Stiftung Pensionskasse SRG SSR idée suisse.

Neuanschluss der nahestehenden Organisation Glückskette

Die bisher von der PVE bei der Basler Leben versicherten Mitarbeitenden der Glückskette sind ab 1. Januar 2005 bei der PKS versichert.

Einführung einer PK-Verwaltungssoftware

Die PKS führt die Pensionskassen-Verwaltungssoftware Multi-Pension (MuPe) zusammen mit dem externen PK-Experten Hewitt ein.

Im Jahresbericht 2005 erwähnt die damalige Geschäftsführerin der PKS, Gertrud Stoller-Laternser, mit Stolz: «Zum ersten Mal in der Geschichte der SRG SSR idée suisse sind alle Mitarbeitenden im gleichen Vorsorgewerk versichert».

Zum ersten Mal in der Geschichte der SRG sind alle Mitarbeitenden im gleichen Vorsorgewerk versichert.

2006
Neuanschluss der Organisation SSM

Die bisher bei der Basler versicherten SSM-Mitarbeitenden werden ab 2006 ebenfalls bei der PKS versichert.

2010
Entstehung des Kompetenzzentrums Berufliche Vorsorge (CC BV)

Das Service Center Sozialwesen der SRG wird Ende 2009 aufgelöst. Das am 1. Januar 2010 ins Leben gerufene und der SRG-Generaldirektion angegliederte Kompetenzzentrum Berufliche Vorsorge kümmert sich fortan um die Geschäftsführung der Pensionskasse SRG SSR (PKS).

2013
Urabstimmung für Beitragsprimat als einzigartiges Vorgehen

Damit Pensionskassen rascher auf volatile Finanzmärkte reagieren können, schlägt der PKS-Stiftungsrat die Umstellung vom bisherigen Leistungsprimat ins Beitragsprimat vor. 65 Prozent der Mitarbeitenden von SRG und TPC sprechen sich bei der Urabstimmung im Oktober 2013 für einen Wechsel ins Beitragsprimat aus. 

Nur noch wenige Pensionskassen wenden das Leistungsprimat an. 

Nach einer Aufklärungskampagne mit Roadshows durch die PKS befürworten 65 Prozent der Stimmberechtigten den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat.

2014
Primatwechsel und Ablösung der PK-Verwaltungssoftware

Die Pensionskasse SRG bewältigt nach den Worten des gegenwärtigen Stiftungsratspräsidenten Piero Cereghetti die wohl grösste Aufgabe in ihrer Geschichte: Die erfolgreiche Umsetzung des Projekts Primatwechsel.

Für die Übergangsgeneration mit Jahrgang 1949 bis 1959 läuft das Leistungsprimat noch zehn Jahre weiter.

Mithilfe des SRG-Kompetenzzentrums ERP löst die PKS zudem die Verwaltungssoftware MuPe durch SAP ab.

Der Präsident der PKS, Piero Cereghetti, lobt die erfolgreiche Umsetzung des Projektes Primatwechsel.

2015
Neuanschluss der nahestehenden SWISS TXT AG

Bis 2014 sind Mitarbeitende der SWISS TXT bei der eigenen Personalvorsorgestiftung der Schweizerischen Teletext AG versichert, danach entschliesst sich die Arbeitgeberin SWISS TXT AG für eine Anschlusslösung bei der PKS – und löst die eigene Vorsorgestiftung auf.

Die PKS übernimmt 131 Arbeitnehmende, die sie ab 1. Januar 2015 im Beitragsprimat führt, sowie zehn Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger.

2017
Eigenständiger Auftritt der PKS

Die Pensionskasse gestaltet eine von der Arbeitgeberin SRG unabhängige Website und bietet darauf umfassende Informationen für ihre Anspruchsgruppen an.

Das im Jahr 2015 erstellte Kommunikationskonzept sieht einen eigenständigeren und modernen Auftritt der PKS vor. Die Massnahme «eigenständige Website» setzt die PKS zusammen mit einer Agentur Mitte 2017 um. Vorher stellt sich die PKS im weltweiten Netz nur in einer Rubrik auf der Website der SRG SSR vor.

Die PKS behält einen schlanken Auftritt im SRG-Intranet als Kompetenzzentrum Berufliche Vorsorge bei und erweitert darin laufend ihre online abrufbaren Angebote (monatlicher Versicherungsausweis, monatliches Altersguthaben, Anmeldemaske für den freiwilligen Sparbeitrag).

Vor der Umsetzung einer eigenen Website präsentiert sich die PKS nach aussen in einer Rubrik auf der Website der SRG SSR.

2019
Auflösung der Kadervorsorge Gemini

Aus Spargründen kündigt die Arbeitgeberin SRG die Kadervorsorge bei der GEMINI Sammelstiftung per Ende 2019 und integriert die Guthaben in den Kernvorsorgeplan der PKS.

2020
Corona-Pandemie

Die durch das Virus Covid-19 verursachte Pandemie legt weltweit alles lahm. Die Pensionskasse SRG SSR kommt glimpflich davon: Die Finanzmärkte erholen sich nach einem Einbruch im März wieder und die PKS erzielt mit ihrem Anlagevermögen Ende 2020 eine – im Frühjahr noch unvorstellbare – positive Rendite von 3,6 Prozent.

Die Geschäftsstelle war glücklicherweise schon vor der Pandemie auf virtuelle Arbeitsplätze ausgerichtet. Einzig banale Aufgaben wie das Einholen von Unterschriften werden zur logistischen Übung.

2021
PKS mit einem Rekord-Deckungsgrad Ende 2021

Mit 112,3 Prozent weist die Pensionskasse SRG SSR (PKS) den höchsten Deckungsgrad in ihrer 19-jährigen Geschichte aus.

Seit 2014 erzielt die PKS mit ihrem investierten Vermögen eine durchschnittliche Jahresrendite von 4,7 Prozent. Gemäss vielen Marktkennern und Marktkennerinnen zeichnen sich die ersten zwei Dekaden des 21. Jahrhunderts durch überdurchschnittlich viel gute Börsenjahre aus.

2022
PKS mit schlechtester Performance seit Gründung vor 20 Jahren

Im September 2022 hat die PKS bereits 20 Jahre ihres Bestehens zurückgelegt. Seit der Gründung hat sich ihr Vorsorgevermögen vervierfacht, und die Mitarbeitenden sämtlicher SRG-Unternehmenseinheiten sind seither in der gleichen Vorsorgeeinrichtung versichert.

Welchen Schwankungen Pensionskassen ausgesetzt sind, zeigt sich an der schlechten Performance (-14,3 Prozent) und folglich an der Unterdeckung der PKS mit 96 Prozent. Ohne Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht läge der Deckungsgrad sogar nur bei 95 Prozent.


Danksagung

Die Chronik ist 2019 mit Unterstützung von Irene Benz aus dem Archivdienst der SRG SSR und von Gerhard Messerli, ehemaligem Leiter Sozialwesen, entstanden. Ein kritisches Auge warf auch die langjährige Übersetzerin Suzanne Metthez darauf. An dieser Stelle bedankt sich die PKS bei den allen Beteiligten für die wertvolle Mitarbeit.