Eintritt
Freizügigkeitsleistung
Mit Stellenantritt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der SRG und der angeschlossenen Organisationen automatisch bei der Pensionskasse SRG SSR (PKS) im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert.
Die Freizügigkeitsleistung der eintretenden Mitarbeitenden ist von ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung aufs Konto der Pensionskasse SRG SSR (PKS) zu überweisen.
Sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin über weitere Guthaben aus der 2. Säule verfügen, sind diese ebenfalls der PKS zukommen zu lassen.
Vorsorgepläne
Kernplan
Die PKS führt drei Vorsorgepläne:
- den Vorsorgeplan A im Beitragsprimat für Versicherte im Monatslohn
- den Vorsorgeplan B im Beitragsprimat für Versicherte im Stundenlohn
- das Leistungsprimat 55+ für die Übergangsgeneration (Jahrgänge 1949 bis 1959)
Beim Beitragsprimat richten sich die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung nach der Höhe der von den Versicherten sowie ihren Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen bezahlten Beiträge. Das Beitragsprimat hat die Vorteile, dass Lohnveränderungen keine Korrekturzahlungen zur Folge haben, sich dadurch Beiträge einfach berechnen lassen und die Auswirkungen für Versicherte nachvollziehbar sind. Zudem sorgt die jährlich vom Stiftungsrat beschlossene Verzinsung der Altersguthaben für eine direkte und transparente Beteiligung der Versicherten am Anlagenrisiko.
Das auslaufende Leistungsprimat definiert die Leistungen in Abhängigkeit von dem versicherten Lohn und der Anzahl erworbener Versicherungsjahre. Das Leistungsprimat wird für die per 31. Dezember 2013 über 55-jährigen und anwesenden Versicherten – der so genannten Übergangsgeneration mit Jahrgängen 1949 bis 1959 – weitergeführt. Es werden keine neuen Versicherten mehr im Leistungsprimat aufgenommen.
Beitragspflichtiger Lohn
Im Vorsorgeplan A wird das regelmässige Einkommen abzüglich Koordinationsabzug versichert.
Im Vorsorgeplan B entspricht der beitragspflichtige Lohn allen vorsorgepflichtigen Lohnbestandteilen, ohne Koordinationsabzug.
Im Leistungsprimat 55+ wird das regelmässige Einkommen bis zu einem oberen Grenzbetrag von 191’100 Franken abzüglich Koordinationsabzug versichert.
Zusätzlicher beitragspflichtiger Lohn
Dazu zählen unregelmässige Lohnbestandteile wie Prämien, Funktionszulagen und Entschädigungen für Nacht- und Sonntagsdienst. Bei Versicherten im Leistungsprimat gehört auch ein regelmässiges Einkommen über 191’100 Franken sowie die variable Lohnkomponente dazu.
Gut zu wissen:
Verschiedene Konten
Altersguthaben: Entspricht dem per Stichtag vorhandenen geäufneten Sparguthaben im Vorsorgeplan A oder B.
Zusatzkonto: Entspricht dem per Stichtag vorhandenen geäufneten Sparguthaben aus Beiträgen auf unregelmässigen Lohnbestandteilen.
Konto vorzeitige Pensionierung (VP): Entspricht dem per Stichtag vorhandenen geäufneten Sparguthaben im VP-Konto, das heisst der Summe der persönlichen zusätzlichen Einlagen, die jede:r Versicherte zwecks Finanzierung der eigenen vorzeitigen Pensionierung geleistet hat.