PKS CPS
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Wir legen Wert auf den Dialog.

Die Pensionskasse SRG SSR (PKS) zahlt monatlich Renten aus und erbringt Leistungen bei besonderen Ereignissen wie Scheidung und Ableben. Den Rentenbezügern stellt die PKS jährlich eine Rentenbescheinigung für steuerliche Zwecke zu.

Glossar

Haben Sie Fragen?

Ihre Ansprechpersonen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Renten- und Kapitalauszahlungen

An welchen Daten zahlt die PKS Renten und Kapitalien wie Alterskapitalien, Freizügigkeitsleistungen und WEF-Vorbezüge aus? Und unter welchen Umständen passt die PKS die Renten an?

Meldepflicht

Die Pensionskasse hat Pflichten, ebenso die Versicherten. Was Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger beachten müssen.

Leistungen bei Ableben

Bei Ableben einer Bezügerin oder eines Bezügers einer Alters- oder Invalidenrente wird die laufende Rente bis Ende des Monats ausgerichtet. Danach haben Hinterlassene unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Leistungen der PKS.

Scheidung

Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung gelangt bei aktiven Versicherten wie Alters- und Invalidenrentner zur Anwendung.

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Pensionskasse SRG SSR · Caisse de pension SRG SSR · Cassa pensioni SRG SSR

Schwarztorstrasse 21 · CH-3000 Bern 14 · T +41 58 136 15 15 · info@pks-cps.ch · www.pks-cps.ch


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