Technische Grundlagen: das Mass aller Dinge einer PK?

Die Pensionskasse SRG SSR erläutert die biometrischen Grundlagen, den technischen Zinssatz und den Umwandlungssatz im gegenwärtigen Umfeld. Aktivversicherte finden ihren monatlichen und jährlichen Versicherungsausweis im SAP-Portal. Ausserdem: Der Stiftungsrat und die Anlagekommission haben neue Mitglieder.

Allgemeine Funktionsweise einer Pensionskasse

Eine Pensionskasse führt grundsätzlich für jede versicherte Person ein gewöhnliches Sparkonto. Beim Eintritt eröffnet die PKS für das neue Mitglied ein persönliches Vorsorgekonto namens «Altersguthaben». Monatlich werden die durch das Mitglied sowie durch die Arbeitgeberin finanzierten Sparbeiträge dem Vorsorgekonto gutgeschrieben. Persönliche Einlagen oder Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung lösen die entsprechenden Zu- oder Abnahmen des Altersguthabens aus. Einmal im Jahr werden die Ersparnisse mit dem vom Stiftungsrat festgelegten Zinssatz verzinst.

Bei der Pensionierung wird das Altersguthaben für die Finanzierung der Altersleistungen – in Renten-, Kapital- oder in einer Mischform – verwendet. Bei einem allfälligen Austritt aus der Pensionskasse wird das vorhandene Altersguthaben der neuen Pensionskasse überwiesen und der Sparprozess wird dort fortgesetzt.

Die biometrischen Grundlagen

Die biometrischen Grundlagen umfassen eine Vielzahl von Statistiken, die aus der Beobachtung von grossen Versichertenbeständen gewonnen werden. Ermittelt wird so unter anderem die Lebenserwartung, also die durchschnittliche Anzahl Jahre, die eine Person noch leben wird. Für eine Pensionskasse ist dieser Erwartungswert für die Festlegung der Rentenhöhe zentral, weil bei der Pensionierung einer versicherten Person ihr vorhandenes Altersguthaben über ihre restlichen Lebensjahre verteilt werden muss.

Wird von einer zu tiefen Lebenserwartung ausgegangen, fällt die Altersrente zu hoch aus und das vorhandene Altersguthaben wird zu schnell aufgebraucht. Werden hingegen die Lebenserwartung zu hoch angesetzt und dadurch die Altersrente zu tief festgelegt, so wird das vorhandene Altersguthaben bis zum Ableben nicht ganz aufgebraucht. In diesem Fall würde die Pensionskasse einen unerwünschten Ertrag erzielen. Die Schwierigkeit besteht darin, die Lebenserwartung möglichst treffsicher festzulegen.

Die seit dem 1. Januar 2022 verwendeten Grundlagen BVG 2020 stellen für die PKS die bestmöglich verfügbare Basis für diese Schätzung dar: Diese widerspiegeln die Beobachtungen von 15 sehr grossen Pensionskassen über dem Zeitraum 2015 bis 2019. Gemäss BVG 2020 hat ein 65-jähriger Neurentner eine durchschnittliche Lebenserwartung von 20,4 Jahren auf und eine gleichaltrige Neurentnerin eine von 22,2 Jahre.

Der technische Zinssatz

Bei der Pensionierung steht das gesamte Altersguthaben zur Verfügung. Im ersten1 Pensionierungsjahr wird eine Jahresrente monatlich ausgerichtet, also ein bestimmter Anteil vom vorhandenen Altersguthaben. Der Rest verbleibt bei der Pensionskasse und wird – zusammen mit dem Gesamtvermögen – mit dem Ziel angelegt, eine Anlagerendite zu erwirtschaften. Diese während der Dauer des Rentenbezugs noch zu erzielende Anlagerendite wird bei der Ermittlung der Altersrente bereits festgelegt. Es handelt sich um den technischen Zinssatz, der bei der PKS gegenwärtig 1,5 Prozent beträgt. Wie schon bei den biometrischen Grundlagen werden die tatsächlich erzielten Renditen nie ganz genau den Annahmen entsprechen.

1 Zur Veranschaulichung wird das erste Pensionierungsjahr genommen, selbstverständlich wird auch in den Folgejahren monatlich eine Rente ausbezahlt.

Der Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz ist der Faktor, mit dem die jährliche Altersrente aus dem vorhandenen Altersguthaben bei der Pensionierung berechnet wird. Die PKS wendet zurzeit einen Umwandlungssatz von 5 Prozent im Alter 65 an.

Der Umwandlungssatz berücksichtigt sowohl die durchschnittliche Lebenserwartung (aus den biometrischen Grundlagen) als auch die künftige Renditeannahme (also den technischen Zinssatz). Bei einem vorzeitigen Altersrücktritt liegt der Umwandlungssatz tiefer, da die Lebenserwartung entsprechend höher liegt. Bei einer aufgeschobenen Pensionierung wird der Umwandlungssatz entsprechend erhöht.

Voraussichtliche Altersleistungen

Auf dem Versicherungsausweis der Aktivversicherten sind die mutmasslichen Altersleistungen aufgeführt, nämlich das voraussichtliche Altersguthaben und die daraus – mit Hilfe des Umwandlungssatzes – abgeleitete Altersrente. Es handelt sich um Hochrechnungen, basierend auf dem heutigen Vorsorgeplan, dem aktuellen Lohn sowie zwei Projektionszinssätzen. Die PKS berechnet die Altersleistungen gegenwärtig mit je einem projizierten Zinssatz von 1 und 2 Prozent.

Die Projektionszinssätze sind auch als Projektionen zu verstehen: Die effektive Verzinsung des Altersguthabens, die der Stiftungsrat jährlich im Dezember festlegt, wird nie genau der Prognose entsprechen. Je nach den finanziellen Ergebnissen der Pensionskasse gewährt der Stiftungsrat eine höhere Verzinsung (wie 2021: 3 Prozent) oder eine tiefere (wie 2020: 1 Prozent). Mittelfristig ist von einer durchschnittlichen Verzinsung von 1,5 Prozent auszugehen, was auch der Höhe des technischen Zinssatzes entspricht. Die zwei Tabellen auf dem Versicherungsausweis mit den Projektionszinssätzen von 1 und 2 Prozent dienen dazu, eine Vorahnung über die voraussichtlichen Altersleistungen zu vermitteln.

Der monatliche und jährliche Versicherungsausweis lässt sich einfach im SAP-Portal der SRG abrufen. Wer keinen Zugang hat, erhält automatisch jährlich im Mai den Ausweis per Post zugestellt.

Stiftungsrat und Anlagekommission mit neuen Mitgliedern

Nach sieben Jahren als Mitglied des Stiftungsrates trat Steve Bonvin Ende Dezember zurück. Neu von der SRG gewählt wurde die Finanzchefin von RTS, Malika Boussetta, welche künftig die Arbeitgeberin mitvertritt. Auch auf der Seite der Arbeitnehmervertretung gab es gleichzeitig einen Wechsel: Auf Urban Hodel folgt Aldo Ferrari als Berater mit dem Blick von aussen.

In der Anlagekommission füllte Philippe Lugassy von RTS die im Herbst 2021 durch Tobias Bossard entstandene Lücke. Dem Stiftungsrat bleibt Tobias Bossard erhalten.