Die Arbeitgeberin SRG SSR als auch die angeschlossenen Arbeitgeber:innen bekennen sich zu einer marktgerechten Vorsorgelösung für ihre Mitarbeitenden, und betrachten die Vorsorgeleistungen als wichtiger Teil der Honorierung. Zu Vorsorgeleistungen zählen Renten und Kapitalien unterschiedlicher Natur sowie Leistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung und bei Scheidung.
Eintritt
Mit Stellenantritt ist das Personal der Arbeitgeberin SRG und der angeschlossenen Organisationen automatisch bei der Pensionskasse SRG SSR versichert. Worauf ist beim Kassenwechsel zu achten? Welche Vorsorgepläne gibt es und wann gelangen sie zur Anwendung?
Pensionierung
Das Guthaben in der Pensionskasse ist oftmals die wichtigste Einnahmequelle von Rentnerinnen und Rentnern. Woraus besteht das Altersguthaben? Was ist eine Altersrente, was ein Alterskapital? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Wohneigentumsförderung
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ermöglicht aktiven Versicherten, den Erwerb ihres Wohneigentums mit ihrem Vorsorgeguthaben zu finanzieren.
Einkauf
Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können aktive Versicherte ihre Altersvorsorge verbessern.
Scheidung
Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung gelangt bei aktiven Versicherten wie Alters- und Invalidenrentner zur Anwendung.
Austritt und Freizügigkeit
Austretende Arbeitnehmende haben Anspruch auf ihre Freizügigkeitsleistung; sie müssen mindestens den obligatorischen Teil in die Pensionskasse ihres neuen Arbeitgebers oder ihrer neuen Arbeitgeberin einzahlen.
Invalidität und Todesfall
Wird eine aktiv versicherte Person invalid, hat sie Anspruch auf Leistungen der PKS. Stirbt sie hingegen, haben ihre Hinterlassenen Anspruch auf Leistungen.