Erfreuliche Rendite der PKS-Anlagen trägt zur Rückstellung «Senkung technischer Zinssatz» bei

Dank der guten Rendite von 6 Prozent kann der Stiftungsrat vorzeitig die ganze Rückstellung für die Senkung des technischen Zinssatzes 2020 bilden. Künftig werden bei Investitionen vermehrt anerkannte Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Die Verzinsung der Sparguthaben bleibt unverändert bei 1,75 Prozent. Wichtige Neuerung: Aktivversicherte können ab 2019 ihre Altersvorsorge mit freiwilligen Sparbeiträgen von zwei Prozent verbessern.

Netto-Rendite der Vermögensanlagen: +6 Prozent

Mit Ausnahme der Rohstoffe tragen alle Anlagensparten in diesem Jahr einen erfreulichen Beitrag zum Gesamtergebnis der PKS-Vermögensanlagen bei. Insbesondere die Aktienmärkte laufen hervorragend, sowohl im Inland (+18,5%) als auch im Ausland (Global +16,6%, Schwellenmärkte +29,2%). Erwähnenswert sind die Ergebnisse der Sparten Immobilien und Obligationen Ausland: +4 Prozent.

Der Stiftungsrat freut sich über diese sehr gute Entwicklung, bleibt jedoch vorsichtig, weil die Launen der Kapitalmärkte – insbesondere der Aktienmärkte – bekanntlich sehr wechselhaft sind: Kursgewinne können in Folge einer Marktkorrektur schnell zunichtegemacht werden. Nach wie vor stellt das tiefe Zinsniveau die Sparte Obligationen vor eine Herausforderung. Viele Marktbeobachter halten zudem die Immobilien für überbewertet.

Entwicklung der Rendite des Anlagebestandes

Rückstellung für die Senkung des technischen Zinssatzes

2016 entschied der Stiftungsrat, den technischen Zinssatz spätestens bis Ende 2019 von momentan 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent zu senken. Dieser Schritt hat für die PKS Kosten von rund 100 Millionen Franken zur Folge, wovon 40 Millionen Franken bereits am 31. Dezember 2016 zurückgestellt wurden. Vorgesehen war eine schrittweise Bildung der entsprechenden Rückstellung bis 31. Dezember 2019. Aufgrund des erfreulichen Anlagejahres 2017 hat nun der Stiftungsrat entschieden, 60 Millionen Franken aus dem laufenden Jahresergebnis dieser Rückstellung gutzuschreiben. Mit diesem Beschluss wird die finanzielle Stabilität der PKS vorzeitig gestärkt und die Soll-Rendite in den kommenden Jahren vom Druck entlastet.

Verzinsung der Sparguthaben: 1,75 Prozent auch für das Jahr 2017

Im obligatorischen Bereich gilt dieses Jahr gemäss bundesrätlichem Entscheid der Mindestzinssatz von einem Prozent. Dieser Satz bleibt für 2018 unverändert, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im November 2017 mitteilte.

Da die PKS ihren Versicherten eine umhüllende (übers Obligatorische hinausgehende) Vorsorge anbietet, ist der Stiftungsrat in seinem jährlichen Zinsentscheid frei. Der Stiftungsrat hat die finanzielle Lage der PKS, die erzielte Performance, die Risikofähigkeit, die Marktaussichten sowie die angestrebten Leistungsversprechen sorgfältig abgewogen. Er hat sich demnach für folgende Verzinsung einstimmig ausgesprochen:

  • Bei Sparguthaben im Beitragsprimat, einschliesslich Sonderkonto: 1,75 Prozent
  • Bei Sparguthaben im Zusatzkonto und VP-Konto: 1,75 Prozent
  • Bei unterjährigen Mutationen des Jahres 2018 wie Austritte und Pensionierungen: 1 Prozent


Keine Rentenanpassung im Januar 2018

Alljährlich an seiner Dezember-Sitzung entscheidet der Stiftungsrat nicht nur über die Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten, sondern auch darüber, ob die Leistungen der Rentnerbezügerinnen und Rentnerbezüger anzupassen sind. Aufgrund des geringen finanziellen Spielraumes und der allgemeinen Teuerung von unter einem Prozent wird der Stiftungsrat die Renten im Januar 2018 nicht anpassen.

ALM-Studie: Bildung einer Arbeitsgruppe

Die Anlagekommission der PKS arbeitete an den Erkenntnissen der an der September-Sitzung vorgestellten ALM-Studie weiter. Die durchschnittlich erwartete Rendite von knapp 2 Prozent vermag die Zinskosten von 3 Prozent nicht zu decken. Diese Finanzierungslücke wird sich zwangsläufig auf die finanzielle Stabilität der PKS auswirken.

Der Stiftungsrat bildet deshalb eine Arbeitsgruppe, welche sich mit der Beseitigung dieser Finanzierungslücke befassen wird. Ziel ist es, mit der Erarbeitung von Weiterentwicklungsszenarien aufzuzeigen, wie der Stiftungsrat Gegensteuer leisten kann. Gegensteuer heisst, entweder höhere Risiken in der Anlagestrategie einzugehen oder Anpassungen auf der Leistungsseite vorzunehmen.

Erste Ergebnisse werden im Sommer-Workshop 2018 dem Stiftungsrat vorgestellt.

Nachhaltigkeit in der Anlagetätigkeit

Der Stiftungsrat hat auf Antrag der Anlagekommission einen Grundsatzentscheid in Sachen «Nachhaltigkeit in der Anlagetätigkeit» gefällt. Inskünftig werden bei Anlageentscheiden die entsprechenden UNO-Kriterien, die von der Schweiz unterzeichneten Konventionen sowie die allgemeinen ESG-Kriterien berücksichtigt (Environment Social Governance, zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Schon heute wird von Investitionen in Unternehmen der Rüstungsindustrie abgesehen.

Verbesserung der persönlichen Altersvorsorge mit freiwilligen Sparbeiträgen

Jeder Versicherte wird ab 2019 jährlich entscheiden können, ob er als Arbeitnehmer neben den ordentlichen Beiträgen einen zusätzlichen Sparbeitrag von 2 Prozent leisten will. Dieser Beitrag wird monatlich direkt vom Lohn abgezogen und dem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags bleibt unverändert. Die Erhöhung gilt für den Vorsorgeplan A (Monatslohn) einschliesslich Zusatzkonto und für den Vorsorgeplan B (Stundenlohn). Im Leistungsprimat ist die Erhöhung nur im Zusatzkonto möglich. Mehr dazu erfahren Versicherte im Frühling 2018.