Ab 2027 wählbare Rentenmodelle – näher erläutert

Der Stiftungsrat arbeitete an seinen letztjährigen Sitzungen ergänzende Rentenmodelle aus. Das eine Modell sieht die Wahl der Höhe der Ehe-/Lebenspartnerrente vor, das andere – kombinierbare – Modell die Kapitalrückzahlung in Form einer Abfindung an die Hinterbliebenen. Die Geschäftsstelle geht in diesen News näher auf die Ausgestaltung ein.

Ab 2027 bietet die PKS neben den bisherigen Möglichkeiten wie die vorzeitige Pensionierung und Teilpensionierung mit seinen Varianten weitere Rentenmodelle an.