Dank Erholung an Anlagemärkten teilweise beseitigte Unterdeckung

Mitte Juni führt der Stiftungsrat zusammen mit den Mitgliedern der Anlagekommission seinen traditionellen Sommer-Workshop durch. Im Zentrum der Diskussionen der zweitägigen Sitzung in der Generaldirektion in Bern stehen die finanzielle Lage der Pensionskasse sowie die Auswirkungen der Reform AHV-21 auf die Überbrückungsrente der Pensionskasse.

Erholung an den Anlagemärkten

Die Pensionskasse SRG SSR (PKS) schloss das Jahr 2022 mit einem Deckungsgrad von 96 Prozent (demzufolge einer Unterdeckung) ab. Bereits im Dezember 2022 verabschiedete der Stiftungsrat folgendes Massnahmenpaket:

  • Keine Verzinsung für unterjährige Mutationen im Jahr 2023
  • Einlage in die PKS durch die Arbeitgeberin SRG von 35 Millionen Franken in Form einer Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht

Dank der positiven Entwicklung der Aktienmärkte (insgesamt 7,6 Prozent) wie Obligationenmärkte (insgesamt 1,7 Prozent) ergibt sich Ende Mai eine Rendite von 3,3 Prozent. Dadurch erhöht sich der Deckungsgrad auf schätzungsweise 99 Prozent. Aus diesem Grunde hält der Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Experten für berufliche Vorsorge am laufenden Sanierungspaket fest.

Überbrückungsrente

Am 25. September 2022 nahmen das Volk und die Stände die Reform AHV 21 an. Das Rentenalter (neu das Referenzalter) von Frauen und Männern wird in der ersten Säule ab 2028 auf 65 Jahre vereinheitlicht. Im Dezember 2022 informierte sich der Stiftungsrat über die Auswirkungen dieser Reform auf die PKS. Am Workshop im Juni diskutierte er hinsichtlich Überbrückungsrente die mögliche Ausgestaltung des PKS-Reglements, welches an der Sitzung im August 2023 abschliessend behandelt und verabschiedet wird.

Die von der PKS angebotene Überbrückungsrente soll künftig bis zum AHV-Referenzalter 65 ausgerichtet werden. Dies gälte für sämtliche Frauen mit Jahrgang 1964 und jünger. Für Frauen der Übergangsgeneration soll das AHV-Referenzalter – somit auch die Ausrichtungsdauer der Überbrückungsrente – schrittweise erhöht werden:

  • Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate
  • Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate
  • Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate

Angedacht ist das Beibehalten der heutigen Regelung, nämlich dass die Überbrückungsrenten zur Hälfte von der PKS getragen werden. Die andere Hälfte soll von der versicherten Person ab dem Referenzalter in Form einer lebenslänglichen Kürzung ihrer Altersrente zurückbezahlt werden. Die Höhe der lebenslänglichen Kürzung wird mithilfe technischer Grundlagen der Kasse festgelegt und aufgrund der AHV-Reform entsprechend der längeren Bezugsdauer angepasst.

Small Caps als mögliche Investitionserweiterung

Der Anlagenexperte informiert am Workshop über eine mögliche Erweiterung des PKS-Portfolios um sogenannte Small Caps. Als Small Caps werden börsenkotierte Unternehmen verstanden, deren Marktkapitalisierung eine gewisse Schwelle nicht übersteigt. Diese Schwelle ist nicht einheitlich definiert und als Richtwert gilt ein Wert von zwei Milliarden US-Dollars. Small Caps sind in der Regel junge Unternehmen in der Wachstumsphase, die gemäss der Mehrheit der Expertenmeinungen langfristig ein höheres Renditepotential als die grösseren Unternehmen (Large Caps) aufweisen. Der Stiftungsrat beauftragt die Anlagekommission, diese Anlagekategorie näher zu prüfen.