Die PKS geht näher auf ihre beiden neuen Rentenmodelle ein – und der PK-Verband ASIP lanciert den RentenKompass

Der Stiftungsrat arbeitete an seinen letztjährigen Sitzungen ergänzende Rentenmodelle aus. Das eine Rentenmodelle sieht die Wahl der Höhe der Ehe-/Lebenspartnerrente vor, das andere – kombinierbare – Modell die Kapitalrückzahlung in Form einer Abfindung an die Hinterbliebenen. Die Geschäftsstelle geht in diesen News näher auf die Ausgestaltung ein. Gleichzeitig lanciert der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP den RentenKompass. Dieses Tool bietet den Versicherten eine neutrale und verständliche Entscheidungsgrundlage für die Wahl zwischen Rente und Kapital.

Erstes Modell: Wahl der Höhe der Ehe-/Lebenspartnerrente

Der bisherige Satz für die Ehegattenrente beträgt 66,67 Prozent der Altersrente der verstorbenen bei der PKS versicherten Person. Ab 2027 werden Neurentnerinnen und Neurentner einen alternativen Satz wählen können. Je nach Wahl wird sich der Umwandlungssatz für die eigene Altersrente erhöhen oder reduzieren. Wird auf die Ehegatten-/Lebenspartnerrente verzichtet, so ist die Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin erforderlich.

Zweites Modell: Kapitalrückzahlung in Form einer Abfindung an die Hinterbliebenen

Das zweite Modell – mit dem ersten kombinierbar – sieht die Möglichkeit vor, sich als aktiv versicherte Person für eine Kapitalrückzahlung in Form einer Abfindung an die Hinterbliebenen zu entscheiden. Und zwar dann, wenn die versicherte Person während der ersten 15 Jahre des Altersrentenbezugs sterben sollte. Die Höhe entspricht 15 Jahresrenten abzüglich bereits bezahlter Altersrenten. Bei Wahl dieser Option wird der Umwandlungssatz um 0,25 Prozentpunkte reduziert. Die Wahl ist einmalig und benötigt keine Zustimmung des Partners.

Unterlagen und Hinweise: Rentenformular, Verzichtserklärung und Vorsorgereglement 2027

Das Angebot dieser Rentenmodelle steht allen Aktivversicherten offen, auch den unverheirateten, ebenso den teilpensionierten und invaliden Versicherten. Das von der Aufsichtsbehörde genehmigte Vorsorgereglement 2027 ist nun in der Web-Rubrik Dokumente abrufbar.
 
Interessierte Aktivversicherte nutzen für ihre Wahl das entsprechende Rentenformular (2027) und reichen es bei der PKS-Geschäftsstelle ein. 

Wichtig im Falle einer Partnerschaft:

Die Verzichtserklärung ist von der Partnerin oder dem Partner der versicherten Person zu unterzeichnen. Ob in diesem Fall verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebenspartnerschaft lebend, spielt keine Rolle. 

 Wann spielt die Begünstigung eine Rolle?

Aktivversicherten, die in einer Lebenspartnerschaft leben (also nicht eingetragen und nicht verheiratet), müssen vorab eine «Begünstigung des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin im Todesfall» bei der PKS einreichen, und zwar vor ihrem 65. Altersjahr (die Partnerschaft muss zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre gedauert haben). Bei verheirateten Aktivversicherten oder bei Aktivversicherten, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, braucht die PKS kein Begünstigungsformular.

PK-Verband ASIP entwickelt ein neutrales und kostenloses Berechnungstool 

Der RentenKompass zeigt finanzielle Auswirkungen der Bezugsformen auf 

Die Wahl zwischen einer lebenslangen Altersrente, einem Bezug des Vorsorgekapitals oder einer Kombination aus beidem gehört zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Um die Versicherten der zweiten Säule dabei fundiert zu unterstützen, hat der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP den RentenKompass entwickelt. Das Tool zeigt die finanziellen Auswirkungen der Bezugsformen transparent auf und ist ein neutraler Wegweiser für den dritten Lebensabschnitt. Es steht in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung. Zum Aufbau und den wichtigsten Funktionen gibt es vom ASIP ein Erklärvideo in Deutsch und Französisch.