Die PKS senkt den Umwandlungssatz und verbessert den Vorsorgeschutz im Todesfall

Eine Herabsetzung des technischen Zinssatzes von 2,25 auf 1,75 Prozent und des Umwandlungssatzes von 5,35 auf 5 Prozent ist unvermeidbar. Die negativen Konsequenzen dieser Massnahme wird der Stiftungsrat mit einer Einmalgutschrift teilweise abfedern. Weiter verbessert der Stiftungsrat den Vorsorgeschutz im Todesfall von Aktivversicherten – und legt die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2019 bei zwei Prozent fest.

Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2021 mit teilweiser Abfederung

Pensionskassen haben einen langfristigen Horizont und sind verpflichtet ihre Leistungsversprechen für heutige und künftige Versicherte einzuhalten. Aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus hat der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR an seiner Endjahressitzung 2019 auf Empfehlung seines Experten ein Massnahmenpaket beschlossen: Per 31. Dezember 2020 wird der technische Zinssatz von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. In der Folge wird der reglementarische Umwandlungssatz im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 von 5,35 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Um die Auswirkungen auf künftige Renten teilweise abzufedern, erhalten alle Aktivversicherten im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 ihrem Altersguthaben einen jahrgangsabhängigen Betrag gutgeschrieben.
 
Das Leistungsniveau der Versicherten im Leistungsprimat erfährt keine Anpassungen; auch die laufenden Renten bleiben unverändert. Die PKS wird die Gesamtkosten dieses Massnahmenpakets in der Höhe von 145 Millionen Franken selber tragen und den vollständigen Betrag per 31. Dezember 2019 zurückstellen. Die PKS wird darüber ausführlicher im Frühling 2020 berichten.

Vorsorgeschutz im Todesfall von Aktivversicherten

Der Stiftungsrat verbessert den Vorsorgeschutz im Todesfall für die aktiven Versicherten: Ab 1. Januar 2020 richtet die PKS beim Ableben eines Aktivversicherten – unabhängig von weiteren Leistungen – ein Todesfallkapital aus. Bislang wurde ein Todesfallkapital nur ausgerichtet, sofern keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente zugesprochen wurde. Die Höhe des Todesfallkapitals beträgt ein beitragspflichtiger Jahreslohn. Neu werden die in die PKS getätigten persönlichen Leistungseinkäufe sowie die freiwillig geleisteten Sparbeiträge zum Todesfallkapital hinzugezählt. Dabei werden allfällige Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung beziehungsweise einer Scheidung berücksichtigt. Anspruchsberechtigt für das Todesfallkapital sind weiterhin der Ehepartner, der Lebenspartner und die Kinder.

Leistungen an den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin werden grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen zugesprochen: Vorliegen einer schriftlichen Begünstigungserklärung sowie Bestätigung über eine fünfjährige Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt mit gleichem zivilrechtlichen Wohnsitz oder mit einem gemeinsamen Kind. Ausführliche Informationen zum Thema Todesfallleistungen folgen im ersten Halbjahr 2020.

Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist es für Pensionskassen nicht zulässig, Leistungen an den Lebenspartner auszurichten, falls die Lebenspartnerschaft mit dem verstorbenen Versicherten weniger als fünf Jahre gedauert hat. Deshalb passt der Stiftungsrat die Artikel 42 bis 44 im Vorsorgereglement entsprechend an.

Verzinsung der Altersguthaben 2019 im Beitragsprimat: zwei Prozent

Der Stiftungsrat legt die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2019 bei zwei Prozent fest. Das BVG-Minimum liegt bei einem Prozent. Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2020 wird ein Satz von einem Prozent verwendet.

Die laufenden Renten werden per 1. Januar 2020 nicht angepasst. Einerseits erfordert die Senkung des technischen Zinssatzes eine erhebliche Aufwertung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger zulasten der PKS. Andererseits verfügt die PKS nicht über die finanziellen Mittel für eine freiwillige Leistungsverbesserung.

Rendite liegt Ende Oktober bei 11,4 Prozent

Per 31. Oktober 2019 weist die PKS eine Anlageperformance von 11,4 Prozent aus. Zum guten Ergebnis haben die sich im Höhenrausch befindlichen Aktienmärkte sowie die buchhalterische Aufwertung der Obligationen- und Immobilien-Portfolios beigetragen. Letztere ergab sich als Folge des fortsetzenden Zinszerfalles. Der Stiftungsrat bleibt vorsichtig und erinnert, dass die Performance 2018 minus 4,1 Prozent betrug und dass die Notenbanken keine Anzeichen für eine Änderung der Negativzinspolitik geben. Der Deckungsgrad wird per Ende 2019 – unter Berücksichtigung des genannten Massnahmenpakets – auf 102 Prozent geschätzt.