Performance von 1,5 Prozent: Ende gut, alles gut?

Dank der Aktienerholung und einer Investition in einen Aktienfonds mit nachhaltiger Ausrichtung erzielt die PKS eine Rendite von 1,5 Prozent auf dem Gesamtvermögen per Ende November; sie rechnet trotz Corona-Pandemie mit einem Deckungsgrad von 104 Prozent Ende 2020. Der Stiftungsrat gewährt eine Verzinsung von einem Prozent auf dem Altersguthaben für das Jahr 2020.

Im Zentrum der Sitzung vom 1. Dezember des Stiftungsrates stehen wiederum die Anlageergebnisse der Pensionskasse SRG SSR (PKS). Dank einem Aufschwung der wichtigsten Börsenplätze im November konnten die im Frühjahr erlittenen Kursverluste wettgemacht werden. Das Aktienportfolio der PKS weist sogar in allen Sparten positive Zahlen aus:

Aktien Schweiz: 0,5 Prozent
Aktien Global: 3,1 Prozent
Aktien Schwellenländer: 6,8 Prozent
(Stand: 30. November 2020)

Hervorzuheben ist in diesem Jahr die Entwicklung in der Kategorie «Aktien Schwellenländer», bei welcher sich die von der Anlagekommission beschlossene Umstellung auf einen so genannten ESG-Fonds (Marktperformance: 6,8 Prozent) im Vergleich zu einem herkömmlichen Fonds (Marktperformance: 3 Prozent) besonders ausbezahlt hat. Mehr zum Thema ESG finden Sie hier.

Ein Auslöser dieser erfreulichen Entwicklung auf den Aktienmärkten ist das internationale Zinsniveau, welches nochmals leicht zurückgegangen ist. Die PKS erzielt mit Obligationen aufgrund dieser Entwicklung einen leichten Kursgewinn (0,3 Prozent). Die Nullzinspolitik der US-Nationalbank und der Schweizer Nationalbank führt kurzfristig zu Gewinnen in den Geschäftsbüchern. Langfristig betrachtet ist diese Politik für Pensionskassen besorgniserregend, weil neu herausgegebene Obligationen – als Folge dieser Politik – keine Renditen mehr abwerfen.

Die Renditen in der Immobilien-Sparte bleiben trotz kurzer Erholung im Herbst im negativen Bereich. Vor allem die Immobilien-Aktien weisen spürbare Kursverluste auf, die sich auf die gesamte Sparte auswirken. Im Vorjahr hingegen schnitten die Immobilien-Aktien besonders erfreulich ab. Über die zwei Jahre betrachtet ist deren Entwicklung immer noch überdurchschnittlich gut.

Ende November 2020 beträgt die Gesamtperformance der PKS 1,5 Prozent, was einen geschätzten Deckungsgrad von 104 Prozent ergibt. Mit einer positiven Performance hat wohl niemand mehr in diesem Jahr gerechnet. Auch wenn sich die finanzielle Lage der PKS verglichen mit jener im Frühling verbessert hat, ist Vorsicht geboten. Die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie auf das wirtschaftliche Umfeld sind immer noch nicht abschätzbar, und die Konjunkturaussichten bleiben verhalten. Im Weiteren sind die Aktienmärkte bekanntlich sehr volatil.

Verzinsung der Altersguthaben 2020 im Beitragsprimat: ein Prozent

Der Stiftungsrat legt die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2020 bei einem Prozent fest, was gleichzeitig dem Niveau des BVG-Minimums entspricht. Dieser Zinssatz gilt auch für das Zusatzkonto und das VP-Konto. Trotz des schwierigen Umfeldes ist es dem Stiftungsrat ein Anliegen im Sinne der Kontinuität eine angemessene Verzinsung zu gewähren. Bei einer negativen Teuerung von rund minus 0,8 Prozent entspricht eine Verzinsung von einem Prozent zudem einer realen Verzinsung von fast zwei Prozent.

Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2021 wird ebenfalls ein Satz von einem Prozent angewendet. Die laufenden Renten werden per 1. Januar 2021 nicht angepasst, weil die PKS nicht über die finanziellen Mittel für eine freiwillige Leistungsverbesserung verfügt.

Anpassung der technischen Parameter

Wie bereits vor einem Jahr angekündigt, reduziert die PKS ihren technischen Zinssatz von 2,25 auf 1,75 Prozent per 31. Dezember 2020. In der Folge wird der reglementarische Umwandlungssatz im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 von 5,35 auf 5 Prozent gesenkt (Überblick der Änderungen ab 1. Januar 2021). Um die Auswirkungen auf künftige Renten teilweise abzufedern, wird allen Aktivversicherten im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 ein jahrgangsabhängiger Betrag dem Altersguthaben gutgeschrieben. Dieser Betrag entspricht je nach Jahrgang einer zusätzlichen Zinsgutschrift von 0,7 bis 7 Prozent. Auf dem persönlichen Vorsorgeausweis vom 1. Januar 2021 wird der individuelle Betrag aufgeführt (abrufbar ab Mitte Februar 2021). Versicherte, die keinen Zugang zum SAP-Portal der SRG SSR haben, erhalten den Versicherungsausweis per Post. Zur Erinnerung: Ab 1. Januar 2021 werden die voraussichtlichen Altersleistungen einmal mit einem Prozent und einmal mit 1,75 Prozent hochgerechnet und so im Versicherungsausweis (im SAP-Portal der SRG SSR) ausgewiesen.

Anpassung des Koordinationsabzugs

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Anpassung der eidgenössischen AHV-Renten per 1. Januar 2021 erhöht sich auch der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge. Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil des Jahreslohns bereits genügend bei der AHV versichert ist. Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Koordinationsabzug 25 095 Franken im Beitragsprimat Plan A. Ohne Anpassung des Jahreslohnes verursacht dies eine leichte Senkung des beitragspflichtigen Lohnes (210 Franken jährlich bei einer Vollanstellung), was sich in minim tieferen PK-Lohnabzügen niederschlägt (bis 3 Franken monatlich). Für Versicherte im Leistungsprimat sowie im Beitragsprimat Plan B ändert sich diesbezüglich nichts.

Vorsorgereglement 2021

Der Stiftungsrat verabschiedet an seiner Endjahressitzung das Vorsorgereglement 2021. Neben den angepassten Umwandlungssätzen werden neue Bestimmungen über die freiwillige Weiterführung der Versicherung hinzugefügt. Im Falle einer Kündigung durch die Arbeitgeberin haben alle PKS-Versicherten ab Alter 55 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis, jedoch zu eigenen Lasten in der PKS versichert zu bleiben. Die betroffenen Personen sind den Aktivversicherten gleichgestellt. Die von der PKS angebotene Lösung bietet ein hohes Mass an Flexibilität bezüglich Form und Höhe des Versicherungsschutzes. Mehr dazu in den Merkblättern Beitragsprimat Plan A und B sowie Leistungsprimat. Das neue Vorsorgereglement wird im Januar 2021 auf der PKS-Website aufgeschaltet.