Glossar

Kapitaldeckungsverfahren

Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die Vorsorgeleistungen planmässig vorfinanziert. Man geht vom Grundsatz aus, dass jede Generation die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz selbst bildet. Sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Ansprüche sind deshalb durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.

Im Gegensatz zum Umlageverfahren, nach dem zum Beispiel die AHV finanziert wird. Dabei werden die Rentenleistungen aus den Beiträgen der aktiven Versicherten beglichen. 

Kollektivanlagen Hypotheken

Unter Kollektivanlagen Hypotheken ist ein Anlagegefäss zu verstehen, welches vor allem institutionellen Anlegern effiziente indirekte Investitionen ermöglichen. Dabei werden Anteile einer Anlagestiftung erworben, die breit diversifizierte Hypotheken vergibt. Die Diversifikation bezieht sich zum Beispiel auf Kriterien wie Regionen, Nutzungsarten und Einzelschuldner.

Koordinationsabzug

Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil des Jahreslohns bereits genügend bei der AHV versichert ist. Bei der PKS beträgt der Koordinationsabzug 29’400 Franken im Leistungsprimat und 25'725 Franken im Beitragsprimat Plan A (zutreffend für das Jahr 2023). Für teilzeitbeschäftigte Versicherte wird der Koordinationsbetrag dem Beschäftigungsgrad entsprechend angepasst. Für Versicherte im Beitragsprimat Plan B (Stundenlohn) gibt es keinen Koordinationsabzug.