Glossar

Einkauf

Einkäufe sind freiwillige Einlagen einer versicherten Person, die zu höheren versicherten Altersleistungen führen. Einkäufe sind nur möglich, wenn allfällige Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung zurückbezahlt worden sind und solange eine persönliche Deckungslücke besteht. Einkäufe sind in der Regel steuerlich abzugsfähig.

Emerging Markets

Finanzmärkte in aufstrebenden Schwellenländern