Glossar

Barwert

Geldbetrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Wert künftiger Leistungen oder Beiträge entspricht.

Beitragspflichtiger Lohn (Beitragsprimat)

Beitragspflichtig ist der massgebende Lohn abzüglich Koordinationsabzug. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Für Versicherte im Leistungsprimat, siehe versicherter Lohn.

Beitragsprimat

Die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung richten sich nach der Höhe der von den Versicherten und ihren Arbeitgebern bezahlten Beiträge.

Benchmark

«Messlatte» oder Referenzgrösse, die im Hinblick auf die Entwicklung der Performance herangezogen wird.

Biometrische Grundlagen

Die Berechnungen der Verpflichtungen der Pensionskassen stützen sich auf biometrische Grundlagen wie zum Beispiel der Wahrscheinlichkeit zu sterben, invalid zu werden oder verheiratet zu sein. Diese Wahrscheinlichkeiten werden aus Statistiken gewonnen, die aufgrund von Beobachtungen grosser Versichertenbestände über mehrere Jahre erstellt werden. Die Zusammenfassung aller Wahrscheinlichkeiten einschliesslich den sich daraus ergebenden Barwerten zur Berechnung von Pensionsverpflichtungen wird mit «technischen Grundlagen» bezeichnet.

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, seit 1. Januar 1985 in Kraft.

Verschiedene Aspekte des BVG sind in weiteren Erlässen (Freizügigkeitsgesetz) und auf Verordnungsebene (BVV) geregelt. Unter anderem, wie eine Pensionskasse ihr Vermögen anzulegen hat und welche Risiken sie dabei eingehen darf.

BVV2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge