Anpassungen in den PKS-Reglementen (2019)

Der Stiftungsrat der PKS entschied im Jahr 2018 über verschiedene Verhandlungspunkte, welche die Geschäftsstelle nun in den Reglementen berücksichtigt hat. Betroffen sind die Reglemente Vorsorge, Anlage und Vorsorgeverpflichtungen (Rückstellungen).

Überblick über die wichtigsten Anpassungen:

Vorsorgereglement

  • Seit 1. Januar 2019 haben Aktivversicherte die Möglichkeit, einen freiwilligen Sparbeitrag von 2 Prozent des beitragspflichtigen Lohnes zu leisten.
  • Die Vollversicherung beginnt neu ab dem 1. Januar nach Vollendung des 19. Altersjahres (anstatt am Monatsersten, der dem 20. Geburtstag folgt). Unter Vollversicherung wird die Versicherung der Risiken Alter, Tod und Invalidität für aktive Versicherte verstanden.
  • Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber können über 50-jährige Mitarbeitende mit mindestens 15 Dienstjahren die Aufnahme als freiwillige Versicherte beantragen. Betroffene haben beim Aufnahmegesuch neu die Wahl zwischen der Vollversicherung (Risiko und Alterssparen) und der Risikoversicherung (nur Risiko).
  • Im Falle einer vorzeitigen Pensionierung: Beim Zusammentreffen einer Überbrückungsrente mit einem allfälligen Erwerbseinkommen wird die Überbrückungsrente nicht mehr reduziert.
  • Sämtliche Renten werden ab 2020 am Ende des Monats – in der Regel am 24. – anstatt am Monatsanfang ausgerichtet

Hinweise für PKS-Versicherte mit Zusatzaufträgen als freie Medienschaffende
An dieser Stelle wird auf ein Versicherungsangebot hingewiesen, welches für PKS-Versicherte mit Zusatzaufträgen als freie Medienschaffende interessant ist. Entgelte von freischaffenden PKS-Versicherten für externe Aufträge, die bei der PKS nicht berücksichtigt werden können, lassen sich bei der Pensionskasse Freelance versichern. Sie ist auf die Versicherungsbedürfnisse von freien Mitarbeitenden und Selbständigerwerbenden zugeschnitten, die in den Medien und in der Kommunikation tätig sind. Die PK Freelance wird von der Gewerkschaft Syndicom betrieben und vom SSM empfohlen: www.pkfreelance.ch

Anlagereglement

  • Der Stiftungsrat genehmigte formal die im September 2018 beschlossene Anpassung der Anlagestrategie.
  • Die Anlagekategorie Commodities wurde durch Insurance-Linked Securities ersetzt.
  • Die notwendigen Hinweise in Bezug auf das Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) wurden angebracht.
  • In ihrer Anlagetätigkeit berücksichtigt die PKS das nachhaltige Wirtschaften. Als Leitfaden gelten die diesbezüglichen UNO-Kriterien, die von der Schweiz unterzeichneten Konventionen sowie die allgemeinen ESG-Kriterien («Environment Social Governance»).

Apropos nachhaltiges Wirtschaften
Die PKS ist seit längerem Mitglied der Ethos Stiftung und neu seit Januar 2019 auch Mitglied des Ethos Engagement Pool International (EEP International). Die PKS bezieht die Ethos-Dienstleistung «Analyse der Traktanden der Generalversammlungen mit Stimmempfehlung» und bringt sich mithilfe eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters in die Versammlungen der Gesellschaften ein, in deren Aktien die PKS investiert. Die PKS veröffentlicht halbjährlich das Stimmverhalten dieser Gesellschaften.
Stimmverhalten im Jahr 2018 

Reglement über die Vorsorgeverpflichtungen (Rückstellungen)

  • Die Rückstellung für die Verzinsung wurde in die Liste der technischen Rückstellungen aufgenommen. Mit dieser Rückstellung wird eine gerechte Verzinsung zwischen dem Ende 2024 auslaufenden Leistungsprimat und dem Beitragsprimat angestrebt.