Ausführungen zu den Beschlüssen des Stiftungsrates sowie neue PKS-App im SAP-Portal

Der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR fällte im Dezember 2019 einige Entscheide, welche bereits am 1. Januar 2020 in Kraft traten und Änderungen im Reglement nach sich ziehen. Darüber hinaus gibt es News aus der Geschäftsstelle PKS: Neue Applikation «Altersguthaben», neue Telefonnummern und neue Mitarbeitende.

Die PKS berichtete schon im Vorfeld über die Beschlüsse 2019 des Stiftungsrates und geht nun näher darauf ein:

Todesfallleistungen

Der Stiftungsrat hat die Bedingungen verbessert, von denen Hinterlassene wie Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder beim Ableben eines oder einer Aktivversicherten profitieren. 

  • Neben den Renten, die Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bereits nach dem Ableben beziehen, erhalten ebendiese Hinterlassenen zusätzlich das Todesfallkapital in der Höhe eines beitragspflichtigen Lohnes.
  • Im Todesfallkapital werden neu persönliche Einkäufe und freiwillige Sparbeiträge des verstorbenen Aktivversicherten mitberücksichtigt. Das heisst: Die in die PKS getätigten Einkäufe und freiwilligen Sparbeiträge werden zum Todesfallkapital hinzugezählt und den Hinterlassenen ausbezahlt.

Hingegen sah sich der Stiftungsrat aufgrund der Rechtsprechung gezwungen, folgende Stellen betreffend die Anspruchsberechtigung von Lebenspartnern klarer zu formulieren:

  • Der Wortlaut «im gemeinsamen Haushalt» wurde zum besseren Verständnis um «mit gleichem zivilrechtlichen Wohnsitz» ergänzt.
  • Die belegte Lebenspartnerschaft muss mindestens fünf Jahre – nicht nur zwei Jahre – gedauert haben, damit die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner des verstorbenen PKS-Mitgliedes anspruchsberechtigt ist. Deshalb passte die PKS die Artikel 37 und 43 im Vorsorgereglement an. 

Vorsorgereglement 2020

Um die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen (Rente und Todesfallkapital) an die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner zu erfüllen, ist eine schriftliche Begünstigungserklärung an die PKS zwingend erforderlich.

Infoblatt Todesfallkapital
Infoblatt Lebenspartnerrente
Begünstigungsformular

Neben den Beschlüssen des Stiftungsrates wartet die Geschäftsstelle der PKS mit weiteren Neuheiten auf:

Neue App im SAP-Portal: monatliches Altersguthaben bei der PKS

Neben dem Versicherungsausweis und dem freiwilligen Sparbeitrag können Versicherte ab sofort auch ihr Altersguthaben monatlich im SAP-Portal Fiori der SRG SSR aufrufen. Da die PKS laufend neue Applikationen anbietet, werden diese künftig unter der eigenen Rubrik Pensionskasse SRG SSR angeboten, das heisst nicht mehr unter Personaladministration. Aktivversicherte, die keinen Zugang zum SAP-Portal der SRG SSR haben, melden sich bei Bedarf bei der Geschäftsstelle der PKS (info@pks-cps.ch, Telefon 058 136 15 15).

Stimmverhalten der Aktionäre

Die PKS nimmt ihre Aktionärsrechte in Bezug auf kotierte Schweizer Unternehmen im Interesse der Versicherten aktiv wahr, indem sie ihre Stimmrechte im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen systematisch ausübt. Das Stimmverhalten wird halbjährlich unter Anlagetätigkeit veröffentlicht. Wie haben die Aktionäre im Jahr 2019 abgestimmt?

Weiter zum Stimmverhalten 2019

Neue Telefonnummern und neue Gesichter bei der PKS

Im Rahmen eines nationalen Projektes der SRG hat auch die PKS auf die Internettelefonie umgestellt; die Hauptnummer der PKS lautet nun 058 136 15 15.


Ab 1. März 2020 ist die Geschäftsstelle der PKS neu aufgestellt. In der Destinatärverwaltung stehen den Versicherten neue Ansprechpersonen zur Verfügung. Zudem gibt es einen Personalwechsel in den Finanzen.