Die PKS im steten Wandel: Negative Rendite und neue Gremiumszusammensetzung

An seiner Jahresendsitzung bildet sich der Stiftungsrat und die Anlagekommission für die kommenden vier Jahre neu. Aufgrund der schlechten Performance des PKS-Vermögens wird der Deckungsgrad um 100 Prozent zu liegen kommen. Trotzdem verzinst der Stiftungsrat das Altersguthaben der Aktivversicherten zu einem Prozent.

Neue Zusammensetzung des Stiftungsrates und der Anlagekommission

Der Stiftungsrat hat sich in seiner bisherigen Zusammensetzung am 7. Dezember 2018 zum letzten Mal getroffen. Ende 2018 treten drei Mitglieder aus dem Stiftungsrat zurück: Stefania Verzasconi, Michael Hunziker und Willy Knöpfel stehen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Barbara Lehmann, Rechtsberaterin SRF, Patrizia Perrotta, Verantwortliche HR bei RSI und David Schäfer, Senior Spezialist Digitale Kommunikation bei der Generaldirektion, werden von den Sozialpartnern in den Stiftungsrat gewählt. In der Anlagekommission kommt es ebenfalls zu einem Wechsel: Martin Stucki wird durch Tobias Bossard, Redaktor SRF, ersetzt.

Die austretenden Mitglieder werden für ihre wertvolle Mitwirkung im Gremium und für ihr grosses Engagement für die Pensionskasse SRG SSR herzlich verdankt.

Zusammensetzung des Stiftungsrates und der Anlagekommission

Negative Performance

Ende Oktober lag die Netto-Performance des Vermögens bei minus 2,5 Prozent. Der Monat November brachte eine leichte Verbesserung, welche Anfang Dezember schon wieder zunichte gemacht worden ist. Für das Jahr 2018 geht der Stiftungsrat von einer Gesamtrendite von minus 2,5 bis minus 3 Prozent aus. Alle Anlagekategorien weisen negative Renditen auf. Die Obligationen büssten wegen der überall leicht höheren Zinsen an Wert ein. Die Aktienkurse befinden sich weltweit im negativen Bereich. Anleger in Immobilien, vor allem Immobilienfonds, leiden unter der Bewertungskorrektur ihrer Anlagen. Angesichts dieses dunklen Bildes darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die PKS im Jahr 2017 eine hervorragende Performance von 7,6 Prozent verzeichnete. Nach mehreren guten bis sehr guten Jahren ist ein schwierigeres Jahr nicht übermässig besorgniserregend, sondern normal. Marktschwankungen gehören zum Leben einer Pensionskasse. Aufgrund dieser Entwicklung wird der Deckungsgrad, der Anfang Jahr bei 104,8 Prozent lag, um rund 5 Prozentpunkte zurückgehen.

Aktuelle Performance

Verzinsung der Sparguthaben: 1 Prozent für das Jahr 2018

Trotz der negativen Performance des Vermögens hat der Stiftungsrat entschieden, die Sparguthaben mit einem Prozent zu verzinsen. Dieser Satz gilt für das Altersguthaben im Beitragsprimat, für die Zusatz- und Sonderkonten sowie für das VP-Konto (Vorzeitige Pensionierung).

Zinsübersicht

Keine Rentenanpassung im Januar 2019

Aufgrund des fehlenden finanziellen Spielraumes hat der Stiftungsrat beschlossen, die Renten im Januar 2019 nicht anzupassen.

Verabschiedung der Reglemente 2019

Der Stiftungsrat genehmigt das Vorsorgereglement 2019. Zur wichtigsten Anpassung zählt der freiwillige Sparbeitrag, welcher am 1. Januar 2019 eingeführt wird. Die erstmalige Anmeldung zum Sparbeitrag ist gemäss Geschäftsstelle erfolgreich angelaufen, und eine grosse Anzahl Versicherte hat sich zu einem freiwilligen Sparbeitrag entschlossen.

Darüber hinaus heisst der Stiftungsrat Anpassungen in den Anlage- und Rückstellungs-Reglementen gut. Die Geschäftsstelle wird bis Mitte Februar 2019 ausführlicher darüber berichten.

Auflösung des Sonderkontos per 1. Januar 2019

Im Rahmen des Primatwechsels am 1. Januar 2014 schrieb die PKS den betroffenen Aktivversicherten auf das Sonderkonto eine Einlage gut, welche über fünf Jahre bis am 31. Dezember 2018 erworben wird. Per 1. Januar 2019 wird das Sonderkonto aufgelöst und dessen Saldo ins Altersguthaben übertragen. Die betroffenen Versicherten werden diesbezüglich persönlich im Februar 2019 informiert.

Neue Grenzbeträge ab 2019

Der Bundesrat wird die AHV-Rente (1. Säule) von 28 200 auf 28 440 Franken anheben. Als Folge ändern auch alle Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Neu beträgt der Koordinationsabzug im Beitragsprimat Plan A 24 885 Franken (statt 24 675 Franken). Für alle Versicherten in diesem Plan sinkt bei einer Vollzeitanstellung der beitragspflichtige Lohn ab Januar 2019 um 210 Franken, was sich ebenfalls in den monatlichen Beiträgen ab Januar 2019 niederschlagen wird. Im Leistungsprimat erhöht sich der Koordinationsabzug von 28 200 auf 28 440 Franken. Der versicherte Lohn bleibt dagegen unverändert. Der obere Lohn im Kernplan steigt von 155 100 auf 156 420 Franken, was zu einer leichten Umschichtung zwischen dem Kernplan und dem Zusatzkonto führt. 

Fachbroschüren

Die Geschäftsstelle hat Fachbroschüren unter anderem zu den Themen Wohneigentumsförderung, Einkauf und Risikoleistungen erstellt. Diese können als Faltblatt in der Web-Rubrik «Dokumente» heruntergeladen werden.