Senkung des technischen Zinssatzes: Umfang der Abfederungsmassnahmen

Im Dezember 2019 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse SRG SSR die Herabsetzung des technischen Zinssatzes auf 1,75 Prozent per 31. Dezember 2020 beschlossen. Seine Abfederungsmassnahmen sehen für Versicherte im Beitragsprimat eine jahrgangsabhängige Einmalgutschrift vor. Zudem verschickt die PKS wie gewohnt im Mai die Versicherungsausweise an jene Versicherten, welche keinen Zugang zum SAP-Portal der SRG haben.

Anpassung des technischen Zinssatzes per 31. Dezember 2020

Senkung des technischen Zinssatzes auf 1,75 Prozent

Aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus musste der Stiftungsrat seine Renditeerwartung nach unten korrigieren. Um die finanzielle Stabilität der Pensionskasse SRG SSR (PKS) langfristig sicherzustellen, wird der technische Zinssatz per 31. Dezember 2020 von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. Diese Senkung verursacht eine einmalige Aufwertung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger und der Versicherten im Leistungsprimat in der Höhe von rund 100 Millionen Franken. Dieser Betrag geht zulasten der PKS und wurde bereits am 31. Dezember 2019 zurückgestellt. 

Senkung des Umwandlungssatzes auf 5 Prozent

Als direkte Folge sinkt ab 1. Januar 2021 der Umwandlungssatz im reglementarischen Pensionierungsalter 65 von 5,35 Prozent auf 5 Prozent. Diese Anpassung ist unvermeidbar, ansonsten würde jede neue Pensionierung einen Mutationsverlust für die PKS bedeuten. Dies wäre sowohl systemfremd als auch generationenungerecht. Für vorzeitige und reglementarische Pensionierungen ab 1. Januar 2021 gelten folgende Umwandlungssätze:

Alter Umwandlungssatz
58 Jahre 3,95 %
59 Jahre 4,10 %
60 Jahre 4,25 %
61 Jahre 4,40 %
62 Jahre 4,55 %
63 Jahre 4,70 %
64 Jahre 4,85 %
65 Jahre 5,00 %

 

Auswirkungen und Begleitmassnahmen – Beitragsprimat

Bei den Versicherten im Beitragsprimat bedeutet die Senkung des Umwandlungssatzes – ausgehend von einem unveränderten vorhandenen Altersguthaben – eine Reduktion der künftigen Altersrente. Um diese Auswirkung teilweise abzufedern, wird dem Altersguthaben aller Versicherten im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 eine jahrgangsabhängige Einlage gutgeschrieben.

Bei der 100-prozentigen Abfederung handelt es sich um eine Einmalgutschrift in der Höhe von 7 Prozent des am 31. Dezember 2020 erworbenen Altersguthabens. Dabei werden die Geldzuflüsse des Jahres 2020 aus Einmaleinlagen, Freizügigkeitsleistungen sowie aus WEF- und Scheidungsrückzahlungen nicht berücksichtigt. Die Einmalgutschrift gilt als erworben und wird bei einem allfälligen Austritt nicht in Abzug gebracht.

Die Einmalgutschrift ist abhängig vom Jahrgang:

Jahrgang Faktor Jahrgang Faktor
1959 und früher 100 % 1969 50 %
1960 95 % 1970 45 %
1961 90 % 1971 40 %
1962 85 % 1972 35 %
1963 80 % 1973 30 %
1964 75 % 1974 25 %
1965 70 % 1975 20 %
1966 65 % 1976 15 %
1967 60 % 1977 und später 10 %
1968 55 %

 

Dem Stiftungsrat ist es ein Anliegen, dass alle Versicherten eine Einmalgutschrift erhalten. Die Abstufung nach Jahrgang trägt dem Umstand Rechnung, dass je nach Alter ein unterschiedlicher Zeithorizont vorliegt, in dem noch Beiträge und Einzahlungen geleistet werden können.

Von dieser Abfederungsmassnahme ausgenommen sind die Versicherten der Übergangsgeneration gemäss Artikel 69 im Vorsorgereglement vom 1. Januar 2020 (das heisst Jahrgänge 1949 bis 1959, welche per 31. Dezember 2013 im Beitragsprimat versichert waren). Da es sich um einen Besitzstand handelt, werden die anwendbaren Umwandlungssätze nicht angepasst (weiterhin 6,638 Prozent im Alter 65).

Die Kosten dieser Begleitmassnahme werden auf 45 Millionen Franken geschätzt; sie gehen zulasten der PKS und wurden bereits am 31. Dezember 2019 zurückgestellt.

Auswirkungen – Leistungsprimat

Das Leistungsniveau der Versicherten im Leistungsprimat erfährt keine Anpassungen.

Zusatzkonto und VP-Konto

Die angepassten Umwandlungssätze werden für alle Versicherten sowohl im Zusatz- als auch im VP-Konto ab dem 1. Januar 2021 angewendet. Bei diesen beiden Bestandteilen ist keine Abfederungsmassnahme vorgesehen; es ist daher mit Leistungseinbussen im Zusatz- und VP-Konto zu rechnen.

Auswirkungen – Rentnerinnen und Rentner

Für die bestehenden Rentnerinnen und Rentner der PKS hat das Massnahmenpaket keine Auswirkungen. Ihre Rente wird unverändert ausgerichtet.

Weitere Informationen

Die Geschäftsstelle der PKS steht Versicherten für individuelle Rentenberechnungen gerne zur Verfügung. 
In welcher Höhe die individuelle Einmalgutschrift ausfällt, können Versicherte ab Mitte Januar 2021 ihrem elektronischen Vorsorgeausweis per 1. Januar 2021 entnehmen. Versicherte ohne Zugang zum SAP-Portal der SRG erhalten den Ausweis per Post zugestellt.

Finanzielle Lage der PKS

Die Folgen der durch COVID-19 verursachten Pandemie auf das wirtschaftliche Umfeld und deren Auswirkungen auf die PKS sind noch nicht abschätzbar. Praktisch alle Anlageklassen verzeichnen seit Jahresbeginn Wertverluste und sind von grossen Marktschwankungen geprägt. Per 20. April 2020 betrug die Gesamtperformance der PKS minus 6,5 Prozent, was einen geschätzten Deckungsgrad von 96 Prozent ergibt.

Sowohl der Stiftungsrat als auch die Anlagekommission verfolgen die Entwicklung mit besonderer Aufmerksamkeit. Die Liquidität für die Rentenauszahlungen der kommenden Monate ist sichergestellt. Der Stiftungsrat wird ab Juni das weitere Vorgehen besprechen und allenfalls Massnahmen erwägen.

Versicherungsausweis per 1. Mai 2020 mit berücksichtigten Lohnmassnahmen

Der Versicherungsausweis, welcher die Lohnmassnahmen 2020 berücksichtigt, ist ab 1. Mai im SAP-Portal Fiori der SRG SSR abrufbar. Seit Februar hat die Pensionskasse SRG SSR eine eigene Rubrik im SAP-Portal.

Versicherte ohne SAP-Zugang erhalten den Versicherungsausweis im Laufe des Monats Mai per Post zugestellt.