Verbesserung der Altersvorsorge mit zusätzlichen persönlichen Sparbeiträgen

Aktivversicherte haben die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge nicht nur mit freiwilligen Einkäufen, sondern ab 2019 auch mit einem zusätzlichen Sparbeitrag von zwei Prozent des beitragspflichtigen Lohnes zu verbessern. Welchen Nutzen bringt der persönliche Zusatzbeitrag in die berufliche Vorsorge den Versicherten?

  • Die Zusatzinvestition bringt eine Verbesserung der Altersvorsorge.
    Das Ansichtsbeispiel verdeutlicht: Ein Versicherter mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von 78 000 Franken, welcher monatlich zusätzlich 130 Franken in seine Vorsorge investiert, erhält monatlich rund 180 Franken mehr Altersrente.

    Ansichtsbeispiel:

    42jähriger Mann mit beitragspflichtigem Einkommen von 78 000 Franken; er erhöht freiwillig seinen Sparbeitrag als Arbeitnehmer um 2 Prozent und hat noch 23 Beitragsjahre bis zur ordentlichen Pensionierung vor sich. Die PKS geht in diesem Beispiel von einer Verzinsung der Sparkapitalien von 1,25 Prozent und einem Umwandlungssatz von 5,35 Prozent beim Alterskapital aus. Im Rentenalter beträgt dank persönlichem Sparbeitrag die Kapitaldifferenz 41 000 Franken, was monatlich 180 Franken mehr Altersrente bedeutet.

  • Die Abwicklung ist unkompliziert und erfolgt für Aktivversicherte mit einem Klick über das SAP-Portal. Versicherte ohne SAP-Zugang können ihren Entscheid mithilfe eines ab Ende November 2018 verfügbaren Formulars mitteilen. Der freiwillige Sparbeitrag kann jeweils per Ende Jahr widerrufen werden.

  • Die freiwilligen Sparbeiträge gelten als Vorsorgebeiträge und sind steuerlich abzugsfähig. Im Gegensatz zu persönlichen Einlagen unterliegen sie im Falle eines späteren Kapitalbezuges nicht einer dreijährigen Sperrfrist.


Die zusätzlichen Sparbeiträge können auch dann vorgenommen werden, wenn der WEF-Vorbezug noch nicht zurückbezahlt worden ist. Sie haben jedoch keinen Einfluss auf die Risikoleistungen (Invaliden-, Ehegattenrenten oder Todesfallkapital).

Anspruchsgruppen

Die Erhöhung gilt für Versicherte im Monatslohn (Vorsorgeplan A) einschliesslich der versicherten Lohnbestandteile im Zusatzkonto (Überschusslohn, variable Lohnkomponenten, Prämien usw.) und im Stundenlohn (Vorsorgeplan B). Sobald sich ein Versicherter für den freiwilligen Sparbeitrag entscheidet, werden die Abzüge über sämtliche Versicherungsverhältnisse bei der PKS vorgenommen.

Für Versicherte im Leistungsprimat ist die Erhöhung nur auf versicherten Lohnbestandteilen im Zusatzkonto (Überschusslohn, variable Lohnkomponenten, Prämien usw.) möglich. Die Arbeitgeber beteiligen sich nicht an der Erhöhung der Sparbeiträge.

Fristen

Beim Eintritt und am Anfang eines jeden Kalenderjahres können die bei der PKS versicherten Personen ihre persönlichen Beiträge um zwei Prozentpunkte auf der Basis des beitragspflichtigen Lohnes erhöhen.

Bei der Einführung am 1. Januar 2019 gibt es von Ende November bis Mitte Dezember 2018 ein Zeitfenster, in dem Versicherte der PKS mittels SAP-Portal ihren Entscheid mutieren oder via Formular der PKS melden können. Die Versicherten werden im Herbst 2018 nochmals darauf hingewiesen und erhalten dann Informationen zum Vorgehen in den Folgejahren.