Altersvorsorge in den Jahren vor der Pensionierung
Berufliche betriebliche Vorsorge (zweite Säule, PKS):
Es gilt nun den passenden Pensionierungszeitpunkt – vorzeitig ab 58, ordentlich oder nachzeitig bis Alter 70 – und vor allem die passende Pensionierungsform zu finden: als Rente, Kapitel oder eine Kombination. Das Faltblatt «Pensionierung» und die FAQ gehen auf die flexible Gestaltung der Pensionierung wie der Teilpensionierung und Überbrückungsrente ein.
Auf dem Versicherungsausweis wird das voraussichtliche Altersguthaben im Alter 58 bis 65 angezeigt. Diese Altersabstufung gibt aufgrund der aktuellen Lohnverhältnisse an, wie viel Guthaben angesammelt wurde je nach dem in welchem Alter man pensioniert wird. Daneben wird auf dem Ausweis auch das Einkaufspotenzial unter «Einkaufsmöglichkeiten» ausgewiesen. Einkäufe können im Kernplan, aber auch aufs eigene Konto Vorzeitige Pensionierung bei der PKS getätigt werden.
Darüber hinaus bietet die PKS ihren Versicherten die Möglichkeit, einen freiwilligen Sparbeitrag von zwei Prozent zu leisten. Dadurch fallen zwar die Beiträge durch den versicherten Arbeitnehmer beziehungsweise die Abzüge auf der Lohnabrechnung höher aus, aber das Altersguthaben dieses Versicherten wird dadurch erhöht und im entsprechenden Steuerjahr ist auch weniger Einkommen zu versteuern.
Die Geschäftsstelle der PKS veranstaltet Infoanlässe (meist Webinare) zu den Themen «Frühzeitige Pensionierung», «Pensionierung in Sicht» und «Rente versus Kapital». Auch bietet sie an bestimmten Daten Zeitfenster für eine Beratung an, wofür sich Aktivversicherte der PKS über ein internes Portal anmelden können. Ebenso kann die Geschäftsstelle jederzeit für eine Rentenberechnung mit Beratungsgespräch angefragt werden.
Auf die zeitliche Abstimmung bei der Auszahlungsplanung (zum Beispiel auf mehrere Kalenderjahre) aller und innerhalb der drei Säulen sowie die Steuerbelastung ist ebenfalls ein Augenmerk zu richten. Gemäss BVG dürfen nach einem Einkauf die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge bezogen werden (Sperrfrist).
Am besten man erstellt ein Plan mit künftigen Einnahmen, Ausgaben und einer Reserve. Sollte Wohneigentum vorhanden sein, ist dessen Tragbarkeit im Alter zu prüfen.
Private Vorsorge (dritte Säule):
In den Jahren vor dem Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren kann es sich immer noch lohnen, eine private Altersvorsorge aufzubauen oder eine vorhandene zu optimieren. In jedem Fall sollte die Investition in Säule 3a auf den begrenzten Zeithorizont abgestimmt sein. Ist eine Säule 3a bereits vorhanden, sollten Erwerbstätige darauf achten, noch so viel wie möglich einzuzahlen, um das Maximum aus der Steuerersparnis auszuschöpfen. In der Säule 3b kann sich auch eine kurzfristige Anlage noch lohnen.
Was passiert mit freiwilligen Einlagen und Sparbeiträgen nach dem Ableben?
Im Todesfall von Aktivversicherten werden die getätigten freiwilligen Einlagen sowie die freiwilligen Sparbeiträge (ohne Zins) bei der Auszahlung des Todesfallkapitals (dieses in der Höhe eines beitragspflichtigen Jahreslohns) hinzugezählt. Die Auszahlung erfolgt an die anspruchsberechtigten Personen gemäss Artikel 43 des Vorsorgereglements, das heisst an die Ehe- oder Lebenspartnerin, an den Ehe- oder Lebenspartner oder an die Kinder.